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Übersicht der inneren Verhältnisse.
züge ihrer Eigenthümlichkeiten zu entwickeln. Das unglück-liche Schicksal, welches Haß und Neid geistlicher und welt-licher Fürsten dem stolzen und reichen Tcmpelorden eben (imAnfänge des vierzehnten Jahrhunderts) bereitet hatte, entschiedwahrscheinlich den Hochmeister des deutschen Ordens seinenbereits von Venedig nach Marburg verpflanzten Sitz nachPrcussen, in den Mittelpunkt seiner Macht, zu verlegen.
Hier hatte der Meister Konrad von Thierberg bei demDorfe Alyem, wo das Ufer der Nogat gegen hundert Fußvon dem reiffenden Strome emporsteigt, die der Mutter desHeilands geweihete Maricnburg erbauet. Bereits im Jahre1276 stand sie vollendet da, und das Dorf daneben wurdezur Stadt Marienburg erhoben. Seit dem Jahre 1306 er-hob sich in der Feste die Wohnung des Hochmeisters, diegroße, prächtige, jetzt aus ihren Trümmern erstandene Ma-ricnburg, und nach drei Jahren zog der Hochmeister Sigfriedvon Feuchtwangcn hier ein. Von jetzt an wurde sie derMittelpunct der Negierung des Ordens und aller seiner Län-der. Jetzt erst entfaltete dieser alle seine Kraft und richtetesein Regiment in Prcussen völlig ein.
Der Orden war in seinen Landern, was in andern er-oberten Gebieten der Fürst. Er sah sich als Landcsherrn,als Quelle der höchsten Gerichtsbarkeit und Eigenthümer desGrundes und Bodens an, den er als Ordcnsgut unmittelbarselbst besaß, oder unter gesetzlichen Bestimmungen, als Lehn-,Erb-, Eigen- oder Zins-Gut an Andere, nach verschiedenemMaßstabe der Dienste, Leistungen und Pflichten verliehenhatte. Der deutschen Natur widersprach im Allgemeinen einewillkürliche, veränderliche Form, jedes Verhältnis; pflegte im-mer dem Bedürfnisse gemäß rechtlich festgesetzt zu werden.Die Withinge, die reichen, edlen eingeborenen Prcussen, dievornehmsten alten Grundbesitzer, hatten ihre angestammten Gü-ter mit deren Bauern erb- und eigenthümlich, frei von Zehn-ten und Zins, und waren nur zum Heerdienst, sowohl zurVertheidigung des Landes als zur Heerfahrt über die Gren-zen verpflichtet. Ausserdem erhielten sie auch wohl, als Be-lohnung sür treue Dienste, vom Orden Güter zu Lehen undwurden dadurch ebenso Vasallen des Ordens wie diejeni-Stenzel Gesch. d. Preußisch. Staats I. 7