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1 (1830) Vom Jahre 1191 bis 1640
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Buch 1, Achtes Hauptstück.

auf der Oder, bis durch Schaden belehrt diese Städte dasUnwesen abstelltcn. Eine brcslaucr Zollrulle vom Jahre1327 zeigt, daß hier ausser den bereits genannten Gegenstän-den cingcführt wurden Land-, gubcnschcr, österreichischer, un-garischer, Würzburger, französischer, italienischer und selbst pol-nischer Wein, (aus Galizien?) und Rheinfall aus Proscka,ferner Scharlach und mit Seide durchwirkte, auch gestreiftefeine Tücher von Vpcrn, Gent, Mecheln, Kortrik, Poperingcn,Brüssel, Löwen und Dornik, vom Rheine, aus Zerbst, Burgund Görlitz. In Breslau waren nicht nur Gcwandschneidcr,wie in den übrigen Städten, sondern auch schon Tuchscheererund Goldschmiede. Für den sehr bedeutenden Handel der alt-märkischen Städte, besonders Salzwcdels, mit Korn, Tüchern,Leinwand und Waid, nach Wisby und Flandern war schonvor der Mitte des dreizehnten Jahrhunderts Hamburg Haupt-vermittlungs-Platz.

Der Bergbau war wohl in Schlesien vor allen andernProvinzen Nord-Deutschlands ansehnlich. Es bestand hier be-reits im Anfänge des dreizehnten Jahrhunderts ein eigenesGoldrecht, d. h. eine gesetzliche Feststellung der Verhältnissezwischen dem Landesherrn, dem Grundbesitzer und dem Un-ternehmer, welcher aus Gold einschlug oder bauete. Bei Gold-bcrg wurde das Gold durch Waschen gewonnen bis zum vier-zehnten Jahrhunderte '); seitdem verfiel das, weil der Tage-lohn stieg und die muffigen Hände besser benutzt werdenkonnten.

Juden erhielten in unseren Landern sehr früh vorzügli-chen Schutz. Sie besaßen in Schlesien sogar Dörfer, triebenAckerbau, hatten in Breslau eine Schule und Synagoge, inStendal erhielten (1297) die welche zehn Mark im Vermö-gen hatten Bürgerrecht. Sie bezahlten dem Landesherrn einSchutzgeld; besonders im Schweidm'tzischen und Glogauischenwurden sie gegen Ende des dreizehnten Jahrhunderts mitausgezeichneter Milde behandelt. Kein Christ wurde vor Ge-richt als alleiniger Zeuge gegen einen Juden angenommen; derCid des Juden galt dem des Christen völlig gleich, sie stan-

t) Unzedruckte urkundliche Nachrichten.