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§. 100 .
Schlafen wenn man will.
26. September 1816.
Ez ist wohl gcschehcu, daß man ihn zehnmal In einer Nacht geweckt hatund jedesmal fand man, daß er wieder eingeschlafen war, weil er demBedürfnisse noch nicht völlige Genüge geleistet hatte. Sr rühmte sichdieser Leichtigkeit zu schlafen. Bd. y. S. 77.
Diese Kunst verstand Napoleon noch nicht ln dem Grade wiesein Marineminister; dieser konnte schlafen, wenn es ihm einfiel.2m Felde oder auf Reisen, wo es Tag und Nacht weiter ging,fragte Decres Napoleon, sobald Halt gemacht wurde, wie langeman sich verweilen würde. Zwei Stunden war die Antwort. So-gleich legte er sich, wenn er kein Bette fand, auf die bloßen Die»len und den Kopf auf einen Mantelsack, schlief augenblicklich einund erwachte mit der Minute. Er zog diese zwei Stunden Schlafder Mahlzeit vor, welche die andern zu sich nahmen. Als einmalnur eine Stunde Halt gemacht wurde, spionirce man, ob er nichtlänger schlafen würde; aber er wachte von selbst mit der Minuteplötzlich wieder auf und so oft auch der Versuch wiederholt wurde,war es immer das Nämliche.
§. 101:
Der wahre Ruhm.
4. Oktober 1816.
WaS batte man zu fürchten? — Daß ich aufS Neu« nach Nuhin jagenwürde? — Ich hatte schon genug davon, meine Grenze war gezo-gen. Und außerdem wäre cS schon ehrenvoll genug gewesen, Frank-reich von seinem Schutte zu befreien; inehr war wohl nicht hierzunötbig. Bd. 9. S. oc>.
Man zweifelte an der Wahrheit dieser Sprache, weil der Ruhmdeö Kriegers immer mit Glanz und äußern Zeichen verbunden ist,welche das Auge blenden, mithin aber in den Augen der Mengemehr gelten als das, was ich den wahren Ruhm nennen mochte.2ch gebe zu, daß jener sehr wesentlich und besonders, wenn dasVaterland durch Schlachten gerettet werden muß, auch nützlich ist.2n diesem Falle vereint sich der Ruhm des Kriegers mit den min-der glänzenden, aber beständigern und ungleich seltneren, den rinFürst sich erwirbt, der sein Land durch weise Gesetze, eine guteVerwaltung, eine nie verletzte Gerechtigkeit frei und glücklich zumachen strebt. Glaubt wohl jemand, daß das Cioilgesetzbuch Napo-leon an seiner Ehre Einlrag thiie? Von 2ustiii>an, dessen Name