Vierzehntes Kapitel.
Obrigkeitliche Bcrcithschlagung über ei» Volksfest.
Fröhlich eilte der Beschenkte ins Rathhaus, wo sich in-dessen die Rathsglicdcr schon versammelt hatten und beson-ders der Herr Stadtrichter Schneppe mit Ungeduld ausihn wartete, um die Untersuchung wegen der Gänsedcubevornehmen zu können. Er hatte sich auf eine Strafpre-digt gefaßt gemacht, doch Kreisel ließ ihn nicht zum Wortekommen. Der Glanz der goldenen Dose und die Erzäh-lung, wie sie sein Eigcnthum geworden war, versteinerteaugenblicklich die ganze Versammlung. Das Ehrengeschenkging von Hand zu Hand, jeder nahm sich eine Prise undwünschte ihm Glück zu der köstlichen Besitzung. Er selbstgewann dadurch bei ihneu einen höhcrn Werth; sie spra-chen ehrerbietiger als gewöhnlich mit ihm; der Stadtrich-ter wagte nur schüchtern und mit leisen Worten, den Un-tersuchungs-Prozeß, der ihm auf dem Herzen lag, inErinnerung zu bringen.
„Belieben Sie, mein werthestrr Herr College, noch ei-nige Minuten damit Anstand zu nehmen!" begann derBürgermeister. „Ich habe vorher Ihnen und den übrigenHerren Amtsbrüdern einen andern Gegenstand zur Berath-fchlagung vorzulegen. Es bedünkt mich nämlich durchausnothweudig und schicklich, die ansgezeichnete Ehre, die uns
Langboin'S sümmil. Schr. VII. Vb.
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