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1 (1822)
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( 29 .)

Betrachten wir das Leben irgend eines Organs,oder irgend eines organisirten Individuums, oder ei-ner Klasse lebender Geschöpfe u. s. w., seinem tem-porären Erscheinen nach, nämlich rücksichtlich derAufeinanderfolge seiner empirisch wahrnehmba-ren Manifestationen, so dürfen wir das Leben alseine Succession von Streitmomenten erklären, welcheSuccession allemal irgend einem Gesetze der Conti-nuität unterliegt, das dem jedesmaligen Entwicklungs-gesetze entspricht, wornach, an dem betrachteten Leben-den, ein Lebensbild aus dem andern sich entfaltet.So mannigfaltig nun auch dergleichen Entwicklungs-gesetze immerhin seyn mögen, so lange auch der Streitzwischen den Bestrebungen nach Urieben und nachabgeleitetem Leben dauern möge, zu so glorreichenMomenten der errungenen Oberhand von Seite desSpeziellen gegen das Universelle hie und daauch kommen mag, so ist endlich doch alles Sträu-ben ein eitles Ringen, und über kurz oder lang sin-ket das nach vollendetster Individualität Strebendeerschöpft nieder, und fließt wieder in das es uner-bittlich beherrschende Universelle über.

Diese letztere Betrachtung bezieht sich nicht bloSauf das vegetative und niederere animale Leben,sondern eben so sehr auf die Erscheinungen des hö-her» Lebens (des von uns benannten Anthropis-mus) "), wir mögen den einzelnen Menschen in

Siehe meine Skizzen z» einem Gesetzt',,che der Natur,u. s. w.