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nachschlagcn, ob schon jemals ein Verbot des TagesingenSan die Nachtigall ergangen sep; es fand sich aber nichtdie geringste Spur. Auch die vorhandene Sangordnung,die seit undenklichen Jahren im Reiche der Vögel galt, ent-hielt keine Splbe davon. Der Supplicant ward also be-schicken : cs habe bei dem alten Herkommen sein Bewen-den und das gesuchte Strafgebot finde nicht Statt.
Den gebetenen Titel zu ertheilen, war König Gikgakgeneigter; aber sein Kanzler, ein weißer Uhu, rieth esihm ab. „Der leere Kingklang des Titelwesens," spracher, „war bis jetzt bei uns nicht Mode, und wir werdenwohl thun, wenn wir diese neue Sitte nicht einführcn.Man begünstigt dadurch den trägen Stolz, der die Mühescheut, sich Verdienste zu erwerben, und sich dennoch überandere erheben will. — Der Guckguck befleiße sich nur, alleFrühlingsvögel durch angenehme Lieder zu übertreffen, undman wird ihn ohne Patent den Oberlenzsänger nennen.Da er aber bis jetzt nicht mehr als zwei Töne in derKehle hat, und fort und fort, sonder Kunstfleiß und An-strengung bei seiner alten schläfrigen Leier bleibt, so wär'es eine Ungerechtigkeit gegen die Nachtigall und andereVirtuosen, wenn man ihm einen ganz unverdienten Rangüber sie beilegen wollte." —
Diesem vernünftigen Gutachten konnte der König, un-geachtet er im Herzen ganz anderer Meinung war, sei-nen Beifall nicht füglich versagen, und der Guckguck bliebGuckguck.
Das wurmte ihn ungemein, und er warf auf die un-schuldige Nachtigall einen heftigen Groll. In allen Gesell-schaften, wo man ihn, den immer sich selbst lobenden Schwä-tzer, litt und anhörte, suchte er sie und ihre Kunst zu ver-kleinern, und machte es also gerade wie mancher rühm-