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8 (1848) Siebenkäs : erstes und zweites Bändchen
Entstehung
Seite
215
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Defensiongebühren von der Kindermörderin sucht' Er nichteinmal nach Er hätte nur den halben Hauszins nichtvoraus geben sollen." Denn vom letzten könnt' er we-nigstens einige Tage leben. Man setze immer der Mehr-zahl solcher weiblichen Halbbeweise die Minderzahl einesganzen entgegen: es verfängt nichts; die Weiber wissenwenigstens so viel aus der schweizerischen Jurisprudenz, daß4 halbe oder ungültige Zeugen einen ganzen oder gültigenüberwiegen*). Am gescheitesten verfährt einer, der siewiderlegen will, wenn er sie ausreden lässet und seinesOrteS gar nichts sagt; sie werden ohnehin bald auf Neben-dinge verschlagen, worin er ihnen Recht gibt, indeß er ih-nen sogar in der Hauptsache mit nichts widerspricht als mitder That. Sie verzeihen keinen andern Widerspruch alsden thätigcn. Siebenkäs wollte leider mit der chirur-gischen Winde der Philosophie die zwei wichtigsten GliederLenettens einrichten, den Kopf und das Herz, und hob dero-wegen an:liebe Frau, in der Hauptkirche singst du mitjedermann gegen die zeitlichen Güter und doch sind sie andeinem Herzen angemacht wie Brust- und Herzgehenke.Sieh, ich geh' in keine Kirche, aber ich Hab' eine Kanzelin meiner eignen Brust und setze eine einzige Helle Minuteüber diesen ganzen zinnernen Quark. Sei redlich, hatdenn dein unsterbliches Herz bisher den traurigen Verlustder Glockenschüffcl verspürt und war diese dein Herzbeutel?Kann dieses miserable Zinn von uns in Stücken cingenom-

*') In Bern und im pays se Vauü sind zu einem vollen Be-weise entweder zwei männliche oder vier weibliche Zeugennöthig. RöSleins wcibl. Rechte. 1775.