„Defensiongebühren von der Kindermörderin sucht' Er nicht„einmal nach — Er hätte nur den halben Hauszins nicht„voraus geben sollen." — Denn vom letzten könnt' er we-nigstens einige Tage leben. — Man setze immer der Mehr-zahl solcher weiblichen Halbbeweise die Minderzahl einesganzen entgegen: es verfängt nichts; die Weiber wissenwenigstens so viel aus der schweizerischen Jurisprudenz, daß4 halbe oder ungültige Zeugen einen ganzen oder gültigenüberwiegen*). — Am gescheitesten verfährt einer, der siewiderlegen will, wenn er sie — ausreden lässet und seinesOrteS gar nichts sagt; sie werden ohnehin bald auf Neben-dinge verschlagen, worin er ihnen Recht gibt, indeß er ih-nen sogar in der Hauptsache mit nichts widerspricht als mitder That. Sie verzeihen keinen andern Widerspruch alsden — thätigcn. — Siebenkäs wollte leider mit der chirur-gischen Winde der Philosophie die zwei wichtigsten GliederLenettens einrichten, den Kopf und das Herz, und hob dero-wegen an: „liebe Frau, in der Hauptkirche singst du mit„jedermann gegen die zeitlichen Güter und doch sind sie an„deinem Herzen angemacht wie Brust- und Herzgehenke. —„Sieh, ich geh' in keine Kirche, aber ich Hab' eine Kanzel„in meiner eignen Brust und setze eine einzige Helle Minute„über diesen ganzen zinnernen Quark. — Sei redlich, hat„denn dein unsterbliches Herz bisher den traurigen Verlust„der Glockenschüffcl verspürt und war diese dein Herzbeutel?„Kann dieses miserable Zinn von uns in Stücken cingenom-
*') In Bern und im pays se Vauü sind zu einem vollen Be-weise entweder zwei männliche oder vier weibliche Zeugennöthig. RöSleins wcibl. Rechte. 1775.