zog er dem Wort Subrektor die fremde Livree Unter-befchlhaber an. Und diese Version vertirte auch denSchulherrn in einen Pfarrherrn: so sehr wachset unser bür-gerliches Glück — nicht unser menschliches sich aufunserem inneren Grund und Boden nährendes Wohlsepn— bloö auf der Flugerde von Zufälligkeiten, Konnexionen,Bekanntschaften, und der Henker oder der Himmel weißvon was. —
Bei Gelegenheit! Von einem Gerichthalter würd' ichmehr Verstand erwarten, ich würde (ich kann mich irren)voraussetzen, er wisse, daß die Akten, die sonst (s. Hof-mannö deutsche oder undcutsche Reichspraxis 8. 766) la-teinisch ausgefertigt wurden, wie vor Joseph die ungarischen,heut zu Tage, wenn man es ohne Beleidigung sagen darf,vielleicht mehr deutsch als lateinisch geschrieben werden; undich darf mich hierin auf ganze deutsche Zeilen steifen, die inden Neichs-Kammergericht-Erkenntnissen stehen. Ich willaber nicht glauben, daß der Jurist darum, weil Jmhoferdie römische Sprache für die Muttersprache des zweiten Le-bens erklärt, sich von einem Dialekte loszumachen suche, durchden er so viel wie der römische Adler oder später der römi-sche Fischreiger (der römische Stuhl) in seinen Adler-Fängen entführte. --
Man läute immerhin den Aktus ein, man ströme immerhinein: wer fragt darnach? Weder ich, noch der Er-Konrck-tor. Die sechs ppgmäischen Cicero's wollen sich vergeblichvor uns in prächtiger Einkleidung ihrer Gedanken und Leibervorthun. Der Zugwind des Zufalls hat vom Aktus denStralen- und Pudernimbus weggcblascn, und der geweseneKonrektor hat eingesehen, wie wenig man sich mit einem Ka-