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er schenkt daher eine große allzeit dem Inhaber einer klei-nern, um fremde und eigne Jntraden zugleich zu mehren;— eS zeigt aber, dünkt mich, einen schönen Unterschied zwi-schen Pabst- und Luthcrthum, daß die Konsistorien des letz-ter« den Schul- und Kirchendienern vielleicht kaum zweiDrittel der ersten jährlichen Amt-Einkünfte abnehmen, obsie gleich sonst wie der Pabst auf die Erledigungen der Stel-len aus sind.
Es kann seyn, daß ich hier mit Chur-Mainz zerfalle,wenn ich gestehe, daß ich in Schmaußcns Lorp. sin-. pu>,I.gei-m. die churmainzische Reichs-Hof-Kanzlei - Tarordnungvon 1659 den 6 . Jan. nachgeschlagen und daraus ersehenhabe, wie viel die Reichs-Hof-Kanzlei haben will, mit einemKonsistorium kollazioniret. Z. B. wer zu einem gekröntenPoeten (poetkr laureatus) auögesotten oder ausgebrannt seynwill, hat 50 fl. Tar- und 20 fl. Kanzlei-Jura zu erlegen,da er doch mit 20 fl. mehr ein Konrektor hätte werdenkönnen, der ein dergleichen Poet nebenbei und ox olllcioist. — Die Errichtung eines Gymnasiums wird für 1000 fl.verstattet; eine ungemeine Summe, mit der sämmtliche Leh-rer des errichteten Gymnasiums die Einlaßgclder ihrer Schul-stuben zu bestreiten vermögen. — Ein Freiherr, der ohnehinoft alt wird, ohne zu wissen wie, muß die venia aetatismit 200 baaren Gulden kaufen, indeß er mit der Hälftedavon ein Schulmann hätte werden können, worauf ihm dasAlter von selber zugefallen wäre. — Und tausend solcheDinge! — Sie beweisen aber, daß es nicht übel um Staa-ten und Reichskreise stehen müsse, wo der Thorheit Standcs-erhöhungcn theurer gegeben werden als dem Fleiße, und woes mehr kostet, eine Schule zu errichten als zu bedienen.