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9 (1848) Siebenkäs : drittes und viertes Bändchen
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wir dir die letzte Ehre erwiesen haben, dich ein wenig hnrtigaufmachst nnd der noch größer» cntgcgcnläufst, nicht sowolnm selig zn werden als ein Inspektor; damit dn nach deinemTode nicht so wol vor einem strengen Richterstuhl erscheinst,als dich,selber auf einen setzest! Spaß über Spaß! Ichübersehe die Folgen gar noch nicht oder schlecht die Lei-chenkaffe muß deiner betrübten Wittwe zahlen (dn kannst'sder Kasse wieder gut thun, wenn du zn Gelbe kommst);deine Ringfinger mit dem vcrschwollenen Trauring und vollFingcrwürmer schneidet der Tod ab deine Wittwe kannheirathcn, wen sie will, so gar dich, du auch"

Aus einmal schlug Lcibgebcr vierzigmal auf seine Schen-kel und rief:ei, ei, ei, ei, ei w.!> Ich kann's kaumabwartcn, daß du erblassest. . . Höre, dein Tod kann zweiWittwcn geben. . . Ich berede Natalien, daß sie sich bei derkönigl. preußischen allgemeinen Wittwenvcrpfleganstalt aufdeinen Tod eine Pension von 200 Thlr. jährlich versichernlasset *). Dn kannst es der k. pr. allgemeinen Wittwenverpflcg-anstalt wieder hcimzahlcn, sobald du das Nöthige erringst.Du mußt deiner künftigen Wittwe, wenn sic dem Vcnncreinen Korb gibt, heimlich ein Brod- und Fruchtkörbchen auf-

*)Der Vater darf für seine ledige Tochter, der Bruder fürdie Schwester re., jede ledige oder verhcirathete Manns-person für die ledige Weibsperson eine Pension versichernlassen, ja sie kann sich selber eine Mannsperson wählen,auf deren Tod die Versicherung gestcllet wird. Beidewerden als Eheleute angesehen, und sie behält wie einewahre Wittwe bei der Heirath die Hälfte." Reglementfür die k. preuß. allgemeine Wittwcnvcrpsiegungsanstalt. v.28. Dez. 1775. §. 29.