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22 (1852) Redgauntlet
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zuziehcn, der so lange Zeit Peebles Prozeß gegen Plainstanesverdunkelt hatte; so ward die Sache zur nochmaligen Bera-thung und zu abermaligem Vortrage aufgeschoben. Da derAnsgang der Sache den Erwartungen des Publikums beiAlans Rede nicht entsprach, so gab der Urtheilsspruch zu denverschiedenartigsten Vermuthungen Anlaß.

Die Meinung des Clienten war, daß die Schuld, erstens,an seiner Abwesenheit am ersten Tage der Verhandlung läge,da er, wie er sich ausdrückte, mit Branntwein, Usguebaugh,und anderen hitzigen Getränken auf Johns Kaffeehaus ver-führt wurde, und zwar per smbage des Peter Drudqeit, derdazu durch den Rath, den Anschlag und durch die Hinterlistdes Saunders Fairford, seines Sachwalters, oder vorgeblichenSachwalters, aufgemuntert worden sei. Zweitens, an derFlucht und dem freiwilligen Entlaufen des jüngeren Fairfvrd,des Advokaten; alldieweil und deßwegen wolle er Vater undSohn zugleich mit einer Bitt- und Klagschrift wegen Ge-schäftsveruntreuung belangen. So schien der anscheinendeund wahrscheinliche Ausgang der Sache den trübsinnigenSaunders Fairford mit neuen Gegenständen des Kummersund der Demüthigung zn bedrohen, was ihn um so viel mehrkränkte, da sein eigenes Gewissen ihm sagte, daß die Sachewirklich weggeschlendert worden sei, und daß es nur einerkurzen Beleuchtung der früheren Gründe, gestützt auf dienöthigen Beweise und Facta bedurft hätte, um den Alan inden Stand zu setzen, mit dem blvsen Hauch seines Mundesdie Spinnengewebe zu zerreißen, mit welchen Mr. Tough denProzeß wieder umgarnt hatte. Aber es geht damit wie miteinem Ausspruch in contumaciam, man verliert, weil mannicht widersprechen kann.

Unterdessen verging fast eine Woche, ohne daß Mr. Fair-