schlug — da hatte ich ihn mit seinem eigenen Netze gefangen.Denn Niemand konnte mir sagen, wie ich den Prozeß an-grcifen müßte — kein Advokat, so sehr sie sonst mit Windhandeln, wollte sich hcrablaffen, mir zu sagen, ob es besserwäre, eine Bitt- oder eine Klag-Schrift ast vinäietsm publi-esm einzureichen und zwar mit Bewilligung des AdvokatenSr. Majestät, oder mich auf die Statuten über Schlägereienpemlente lite zu stützen, was mich meinen Prozeß mit einemMale gewinnen lassen, und mir eine Hinterthüre geöffnethätte, dem gerichtlichen Verfahren zu entgehen. Beim Him-mel, das Rindfleisch und der Branntwein sind ganz wie ichsie wünsche. — Ich muß nur wieder einmal das Bier ver-suchen (er schenkt sich ein wenig Bier ein); doch weil dasBier zu kalt ist, so will ich auch den Ueberrest des Brannt-weins hincinschütten."
Er hielt pünktlich Wort, und setzte seinen Vortrag aufeine so lebhafte, hitzige Weise fort, schlug auf den Tisch, trankund schnupfte abwechselnd, so daß mein Vater alle Hoffnungaufgab, ihn zur Ruhe zu bringen, und still und beschämt,leidend und ängstlich den Schluß der Scene abwartete.
„Um also wieder auf meinen Lieblingsprozeß zurückzu-kommen — auf meinen Sturm- und Prügelprozeß, als mirdas Glück so günstig war, ihn so weit zu reizen, daß er mirdie Nase an der Schwelle des Gerichts entzwei schlug, wasmir gerade sehr gelegen kam — Mr. Pest, Ihr kennt ihndoch, Fairfordchen? — der alte Mr. Pest sagte, es constituireeine Verletzung des Hausrechts, denn man könne den Gerichts-hof eigentlich — ja — ei — gent — sich — wäre er meinWohnhaus. Ich wohne dort mehr als sonst an einem Orte,und ter wesentlichste Punkt einer Hausrechtsverletzung ist,einen Mann in seinem Wohnhause zu prügeln. Merkt Euch