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1 (1845)
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Strohsäcken, die über Bretter ausgebreitet sind. Die Mönchegehen barfuß auf ledernen Sohlen, die Nonnen tragen Flecht-schuhe und Strümpfe von grobem Zeug. Nach Hclyot ^ galten beiihnen etwa folgende Regeln.

Die Mönche stehen um Mitternacht zur Mette auf, beten zweiStunden des TageS, eine morgens, die andere nach der Vesper.Jeden Montag, Mittwoch und Freitag nach der Complet muß mansich geißeln. Nur auf Seereisen dürfen sie Fleischspeisen genießen,auf Landreisen dagegen Gartenfrüchte oder Kräuterwerk in Fleisch-brühe gekocht. Sie fasten von Kreuzerhöhung bis Ostern alle Frei-tage des Jahres, an den Vigilien der Feste Marias, des Pro-pheten Elias, des Fronleichnames, des Markus und an den dreiBitttagcn. In den Kirchensastcn reicht man ihnen bei der Mahlzeitnur einige Früchte ohne Brod, oder Brod ohne Früchte. Am Char-freitage fasten sie bei Wasser und Brod. Ihre Donaten legen nacheinem zweijährigen Noviziate nur die einfachen Gelübde ab. Nacheinem fünfjährigen Aufenthalte in dem Orden haben sie ein zweitesNoviziat von einem Jahre zu bestehen, nach welchem sie feierlichProfeß thun. Ist Einer aber sechs Jahre in dem Orden geblieben,und hat , er nicht auf die Ablegung der feierlichen Gelübde ange-tragen, so darf er sie nicht mehr ablegen. Einige Klöster sind denObern des Ordens, andere dem Diöeefanbischofe untergeordnet. Inreichen Städten sollen sie kein Eigenthum besitzen, sondern von denAlmosen leben; an andern Orten, wo ihnen dieses unmöglich ist,dürfen sie gemeinschaftliche Einkünfte haben. Die Nonnen stehenim Sommer nur 5 Uhr, im Winter um 6 Uhr auf, worauf so-gleich eine Betstunde folgt. Die zweite Bctstuude aber sollen sieunmittelbar vor dem Abendessen halten. Sie fasten vom FesteKreuzerhöhung an bis Ostern, und genießen nur in KrankheitenFleischspeisen; an den Freitagen und in den Kirchenfasten enthaltensie sich der Eier und Milchspeisen. Von der Complet bis zurPrima des folgenden Tages sollen sie das Stillschweigen beobachten.Außer dem Diseiplinircn (Geißeln mit der Ruthe), welchem siesich in der Fasten- und AdvcntSzeit am Freitag, und zu allenZeiten am Montag, Mittwoch und Freitag unterziehen, geißeln sie

> Bd. i. S. 436 ff.