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1 (1845)
Entstehung
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voll annahmen. Diese Einsiedler waren nnbeschuht, lagen aufNeißbündcln oder ans der bloßen Erde; die Zellen mußten soklein gemacht werden, daß man nicht aufrecht darin stehen konnte;Fleisch und Wein durften nie und Fische nur an Feiertagen genossenwerden; die Mette wurde um Mitternacht gehalten; dann in derStille bis zur Prima gebetet und nach dieser einer Messe bcigcwohnt;nach Anhörung derselben wurden bis zur Tertia geistliche Hebungenfestgesetzt, woruach diese, wie sämmtliche Tagzeitcn, gemeinschaftlichgefeiert wurden. Zwischen der Vesper und der Complet mußtenHandarbeiten vorgenommcn werden.

Bald erlaubte der Ordensgcncral Johann Calus, die Einsiede-leien Pathaiö und Santarenna mit solch' strengen Religiösen znbevölkern, gestattete die Ausnahme von Novizen und erhob jenedrei Orte zu einer Custodie. Allein der heilige Petrus war zueiner noch strenger» Lebensweise entschlossen und erbat sich dahervom Papste die Erlaubnis!, in einer Wüste bei Coria ein einsamesKirchlein unfern des Klosters Santa Cruz de Cevola beziehen zndürfen. Hier nun baute er sich zwei Zellchen, und legte zu jedemein zehn Fuß langes und fünf Fuß breites Gärtchen an. ImJahre 1555 erhielt er sofort von Papst Julius III. die Erlaubnis,ein Kloster für diese Observanz zu stiften. Noch in demselben Jahreerhob sich in dem Flecken Pcdroso sein 32 Fuß langes und 8 Fußbreites Kloster nebst einem Kapellchen. Durch die Thüre konnte mannur gebückt cintreten, in keiner Zelle aufrecht stehen und ausgcstrccktliegen, und drei Bretter bildeten das Nachtlager.

Die Paschasitcn unterwarfen ihm bald, von seinem erbaulichenWandel gerührt, ihre vier Klöster der Custodie St. Joseph, undPapst Paul IV. ließ daraus eine Provinz für Petcrö Reform bil-den (1559) und ernannte einen Provinzial. Peters neue Satzungenwaren aber folgende: der Clausurbezirk des Klosters sollte höchstens50 Fuß, die Krankenstube 13', jede Zelle 7', die Kirche 24' langscpn, Alles barfuß, ohne Sandalen gehen, auf bloßer Erde,höchstens auf Matten oder Brettern schlafen; die Gesunden solltensich des Fleisches, der Fische und des Weines enthalten; kein Klosterdurfte mehr als acht Brüder zählen.

Nachdem beschlossen worden war, sich dem General der Observanten