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Seine Kongregation hatte sich sndessen über mehrere italieni-sche Kirchensprcngel verbreitet, war, von der Gerichtsbarkeit derMinoriten befreit, den. Ordinarien unterworfen und hatte vieleNonnenklöster (Clareninerinen) in ihren Verein aufgenommen. ImJahre 1472 aber unterwarf sich ein Thcil der Clareniner den Mi-noriten, und nahm ihre Tracht an, der andere jedoch bcharrte beider bisherigen Verfassung. Erst Papst Julius II. wußte sie vollendszu vereinigen, indem er alle Trennungen im Orden verbot, undnur Observanten und Conventualcn bestehen ließ. Anfäng-lich neigten sich zwar die Clareniner ans die Seite der Conven-tualen, traten aber später entschieden zu den Observanten über.
Miiiorilen von vcr Vbscron»).
Die Theilung des Ordens, d. h. die Trennung der Einen Kör-perschaft in zwei Theile, fällt in die Mitte des 14ten Jahrhunderts.
Der selige Paoletto di Foligno suchte in der Tiefe derEinöden das alte Eremitenleben wieder herzustellen, und es ist umso bewunderungswürdiger, daß ein guter Erfolg seinen frommen Gluth-eifer krönte, als die Einsiedelei von Brugliano mit Sümpfen um-geben war, auS denen ungesunde Dünste cmporstiegen, und die vonSchlangen wimmelten, welche bis in die Zellen drangen. ES hättedaher den Anschein haben können, als müßten so viele Hindernissedie Genossen cntmuthigcn, die sich der Leitung unsers frommen Ein-siedlers anvertraucn wollten, um ihm in seinen demuthövollcn Tu-genden nachzuahmen.
Paoletto selbst war der Sohn des schwedischen Ritters Va-gnotins de Trcnei, der sich zu Foligno niedergelassen hatte. Schonin seinem 14ten Jahre hatte er das Ordenökleid des heil. Franziskusgenommen und erhielt sofort wegen seiner Jugend und kleinen Ge-stalt von den Mönchen den Namen Paoletto, d. i. der klci n c P a u l.Als strenger Eiferer für die reinste Beobachtung der Ordensregelkonnte er sich unmöglich mit den laren Observanzen im Klostervertragen, und zog sich daher in die genannte Einsiedelei zurück.Darum machte er seiner neuen Kongregation die strengste Beobach-