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1 (1845)
Entstehung
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Stiftern: als eine Räubern: ansahen, welche so viele Fräulein demWcltlebcu entreiße! Doch! mit der Gnade Gottes besiegte Angelinaalle Schwierigkeiten und gründete in: Jahre 1395 zu Foligno ihrcrstes Kloster, legte die feierlichen Gelübde ab mit dem Zusätze:zu ewiger Clan für."

Schon im Jahre 1399 errichteten die Bürger von Foligno einzweites Kloster für die guten Schwestern in ihrer Stadt; im Jahre1421 gestattete Papst Martin V., andere solche Klöster zu gründen.Bald zählte Italien deren 11, welche, im Jahre 1428 zu einerCongrcganon vereinigt, die Erlaubnis erhielten, auf dem alle dreiJahre abznhaltenden Gencralkapitcl eine Generalin zu wählen.Papst Engen IV. bestätigte dies; in: Jahre 1436 mit dem Zusatz,die General!:: dürfe zum Zweck der Klostcrvisitation einen General-vikar ernennen. Aber schon im Jahre 1459 unterwarf Pins II.die blühende Congregation dem General der Observanten des erstenOrdens und gebot, daß jedes einzelne Kloster eine Snperiorin mitGencralsmacht haben solle.

In der Mitte des sechzehnten Jahrhunderts zählten diese ehr-würdigen Schwestern bereits 135 Klöster mit 3872 Klosterfrauenund bei den meisten derselben eigene, trefflich eingerichtete Spitälerund Armenhäuser. Noch tief in: achtzehnten Jahrhunderte wurdensolche Klöster errichtet und es bestehen noch heutzutage viele der-selben. Ihre Hanptklöster außer Italien sind zu Paris, Wien, Prag,Breslau, Egcr, Klagenfurt, Brünn, Teschcn, Ofen, Todi u. s. w.Mehrere Häuser haben eine sehr beträchtliche Anzahl von Mitglie-dern. So hat das Haus zu Wien drren 47, das zu Linz 38, daszu Ofen 37 vor Kurzem gezählt. Im Ganzen dürften wohl mehrals 1000 Elisabethinerincn gezählt werden können.

Selbst die entschiedenen Feinde aller Klosteranstalten und diegrößten Staatsökonomisten müssen gestehen, daß solche Anstaltenwahre Wohlthaten seien, und daß die Kranken nirgends besser, alsin ihnen verpflegt werden können. Indessen hindert entweder Scheuvor Papismus oder Gleichgültigkeit gegen das anerkannt Guteimmer noch in manchen paritätischen Staaten die Errichtung solcherhcilvollcn Anstalten.