Hast (soi'vus loiin« üntoriiiialis). Derselbe wird von der allgemei-nen Versammlung der Wächter und Diener, welche ans das Pfingst-fest an jeden beliebigen Ort einberufen werden kann, auf drei Jahregewählt. Neu Eintrctcnde darf nur der Provinzial aufnehmcn,nackdem sie ihm vorher ein Bekenntnis; des katholischen Glaubensabgelegt haben; doch müssen sie unverchlicht, oder das Weib mußbereits in ein Kloster gegangen seyn, auch müssen sie ihr Vermö-gen zuvor den Armen geben. Hierauf können sie das Novizcnkleidanlegen, nach Jahresfrist die Regel angclobcn, dieselbe aber ohnebesondere Erlaubnis; des Papstes nicht wieder verlassen.
Zwar ist Manches zu dieser Vorschrift erst in der Folge hin-zugckommcn, indcß sind die Grundzüge doch stets geblieben. DieOrdcuöverfassung war von Anfang an ungleich demokratischer, alsin den übrigen Orden, und hat sich auch in einer solchen Richtungansgebildet, worin vielleicht der Schlüssel zu suchen ist, warum dasdemokratische Prineip bei den Franziskanern stets Vorschub, Verfech-tung und Mithilfe gefunden hat. Taö Vorzüglichste aber, wodurchdieser Orden vor den übrigen sich stets anszeichnete, war, daß ersich hauptsächlich aus den untern Ständen immerwährend ergänzteund mit denselben in einer weit unmittelbarem Berührung, in einemununterbrochenen Verkehr stand. '
Die wahre Ordenstracht des heiligen Franziskus und der min-dern Brüder seiner Zeit bestand in einem Rock von gemeinem, asch-grauem Tuch, der nach Art eines Sackes zugeschnittcu war, undan dem sich eine spitzige Kapuze befand.
Zweites Kapitel.
Zweiter Orden, oder Cleirissinen. — Dritter Orden, vdcr Biißererden.
Der heilige Franziskus begnügte sich nicht, dem Orden dermindern Brüder sein Entstehen gegeben zu haben, sondern er hatals Stifter Ansprüche auf eine dreifache Krone. Zwar muß dieErrichtung der mindern Brüder stets als das Hauptdenkmal seinesEifers betrachtet werden; doch verdienen die Klarissinen und der' Bergt. Hurler, Geschichte Jnnoceilz III., IV., 273 ff.