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1 (1845)
Entstehung
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so wie durch einige Unordnungen, welche sich allmählig eingeschli-chen hatten, nothwendig geworden war. Gleichwohl aber war das 'Nebel nicht zu dem Punkte gestiegen, wie in manchen Klöstern ver-schiedener Orden, in denen mau es ausrotten zu können hoffte, nichtzwar durch Milderung und Zögern, sondern dadurch, daß mantief bis in das Fleisch einschnitt und die Klvsterzucht strenger machte.Endlich lehren uns diese Statuten, daß der Orden damals sechsund fünfzig Karthausen zählte, eine Anzahl, die für die damaligeZeit nicht sehr beträchtlich scheint, wenn man bedenkt, daß derOrden bereits in mehreren Ländern verbreitet war, und daß nochkein Karthäuserkloster die vorgeschriebene Zahl seiner Einsiedler über-schritten hatte. Später zählte man hundert drei und siebzigKarthausen. Diese Statuten erhielten von Zeit zu Zeit Zusätze,besonders in den Jahren 1368, 1509, 1581; aber alle tragen dasGepräge des alten Eifers für Strenge und Abtödtung. Ein ge-meinschaftlicher Spaziergang war wöchentlich nur ein Mal erlaubtund zudem noch innerhalb der Grenzen der Mönchs schran-ken, i eines noch kleinern Raumes, als die Grenzen der Kloster-schranken. Die Nachtwachen waren auch strenger, als vorher, in-dem die Religiösen vor Mitternacht zur Mette aufstauden. DieZucht, die schon ungemein streng war, wurde durch die neuenStatuten noch um einen Grad strenger. So wurden z. B. dieunverbesserlich Schuldigen, die man früher mit der Ausschließungvon der Gemeinschaft genugsam gestraft zu haben glaubte, nacheiner neuern Maßregel zu beständiger Gefangenschaft verurtheilt.Denn, heißt cs in den Statuten, mau lauft stets Gefahr, die Ge-heimnisse des Klosters möchten vcrrathen werden. In diesem Sinneist es auch erklärlich, daß der ausgeschlossene Mönch aus Rachedie empörendsten Verläumdungen gegen das Kloster verbreitete,welche der gemeine Haufe für wahr zu halten nur allzu ge-neigt ist.

> Man muß zwischen Mönchsschrankcn und Klosterschranken bei den Kar-thäusern wohl unterscheiden. Jede Karthause war in einen gewissen, mitPfählen bezeichneten Raum eingeschlossen, welche dasselbe vorstellten, was manbei den andern Klöstern Clansnr oder Verschluß nannte, welchen kein Mönchüberschreiten durste, lieber diese Schranken hinaus liegen die Besitzungen desKlosters und ihre Umzäunung wird daher Klosterschranke genannt.

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