Druckschrift 
1 (1828)
Entstehung
Seite
11
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gehen dürsten. Traurig und schändlich ist es, wenn Kin»der ihre Aeltern durch unordentliches Betragen zum Ein»willigen nöthigen. Sie ziehen sich dadurch ein böses, un»ruhiges Gewissen, Unheil und Unsegen zu.

2) Ehrerbietung ist die andere Hauptpflicht, die Pau»lus hier den Kindern gegen ihre Aeltern einschärft, odervielmehr der Herr selbst, wenn er im fünften Gebot spricht:du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren, worausPaulus seine Ermahnung in unserm Texte »ehre Vaterund Mutter« entlehnt. Wie sehr ist es hiebei zu wün»schen, daß sich alle Aeltern durch ein weises und frommesBetragen ihren Kindern ehrwürdig machen und ihnen da»durch die Pflicht sie zu ehren erleichtern!

Die Ehrerbietung, die Kindern gegen ihre Aeltern ob»liegt, besteht in einer aufrichtigen Werthschätzung, Hoch»achtung und Liebe ihrer Aeltern. Sie hat ihren Sitz imHerzen und äußert sich durch Geberden, Worte und Hand»lungen.

n. Die innere Ehrerbietung äußert sich zufördcrst durchehrerbietige Geberden- Ein Kind, das seine Aeltern aufeine gottgefällige Weise ehret, hochschätzet und liebet, ver»meidet alles finstere, mürrische und störrige Wesen im Um»gang mit seinen Aeltern, es erlaubt sich nicht dieselben un»freundlich und sauer, zornig und stolz, höhnisch, verächt»lich und spöttisch anzusehcn. Es bekämpft und unterdrücktden Hang dazu, wenn er sich in ihm reget, weil sich sol»che Geberden durchaus nicht für Kinder geziemen, sondernhöchst unanständig, Gott mißfällig und strafbar sind. Esbefleißigt sich vielmehr freundlich, leutselig, bescheiden unddemüthig zu seyn gegen seine Aeltern, wie es die schul»dige Hochachtung und Liebe erfordern.

K. Die Ehrerbietung, die Kinder ihren Aeltern schul»big sind, muß sich auch in allen ihren Reden an den Taglegen. Sie dürfen sie nicht heftig und zornig anfahren,ihnen nicht frech und trotzig widersprechen, ihnen nichtvorlügen und sie mit Unwahrheiten oder zweideutigen Wor»teil hintergehen, noch weniger ihnen Scheck», Schmäh» undLästerworte jagen. Wenn sie auch Fehler haben oder gargrobe Sünden und Laster begehen, so dürfen sie ihnen