L71
Wer sich unterfängt, Unfern Namen, Unsere Regierung, UnserBetragen zu lästern, soll nicht nach dem gewöhnlichen Ansspruchdes Gesetzes bestraft oder von Unser» Amtleuten mit Strenge ge-züchtigt werde». Wenn er aus Leichtsinn von Uns übel redete,soll man ihn verachten; wenn es aus blinder Thvrhcit geschah,ihn bemitleiden; geschah cs aus Bosheit, ihm verzeihen.
Der Hofstaat.
Nichts war bei den ersten und bessern der weltbehcrrschendcnCäsaren Noms einfacher, als der Hofstaat. Sie kannten, sie woll-ten kein orientalisches Gepränge. Da sic sich selbst nur als Ober-haupt der Bürger, nicht als Eigcnthümer (vornini) derselben,nur als erste Diener oder Verwalter des öffentlichen Wesens, nichtals Inhaber desselben, ansaheu, waren auch die untergeordnetenStaatsdiencr ungleich angesehenere Männer, als diejenigen, welchezn persönlichen Diensten am kaiserlichen Hofe bestimmt waren.'
Darum sagt Gibbon mit Recht: „August odcr Trajan wür-den erröthet sein, den Geringsten der Römer zu jenen häuslichenAlltagSvcrrichtnngen zu gebrauchen, die in der Hofhaltung und imSchlafzimmer eines eingeschränkten Monarchen so begierig von denEdelsten der britischen Lords gesucht werden." Die Hofbedientender Cäsaren bestanden bloß aus ihren Hanssklaven oder Freige-lassenen. Die Kleidung, die Tafel, der Palast der Weltgebictcr,waren bloß der Würde eines reichern Senators gemäß. Sie ver-miede» jene Pracht, jene Zeremonien, wodurch sie das Auge ihrerMitbürger beleidigen, durchaus aber weder ihre Gewalt, noch ihrAnsehen erhöhen konnten. Sie gaben sich Mühe, sich in allen ge-selligen Pflichten des Lebens mit ihren Unterthancn zu vermischen.