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ihre Vorzüge preisen dürfen; wo das Feudalwesen abgethan ist,wird man auf die Nachtheile desselben zurückweiscn dürfen; woLeibeigenschaft aufgehoben ist, wird man sie verfluchen dürfen; woDenkfreiheit herrscht, wird man sich über den GeistesdespotismnSanderer Gegenden belustigen dürfen; wo keine Inquisition gilt,wird man die Schändlichkeit derselben beweisen dürfen. — Werwird in katholischen Ländern wehren, den Jrrthümcrn der Prote-stanten nachzuweisen, und vor denselben zu warnen? Wer wird inprotestantischen Ländern hindern, die guten Folgen des Neforma-tionswerks zu rühmen und die Gebrechen des Katholizismus zuentlarven? Was also in einem Lande Verbrechen gegen die be-stehenden Staatsordnungen, oder gegen die herrschende Religion,oder gegen die daselbst geltenden Begriffe von guten Sitten heißt,kann im benachbarten Lande sehr unschuldig, ja sehr wahr undlöblich genannt, wohl selbst belohnt werden.
Allgemeine Beschränkung der Denk- und Druckfreiheitliegt also außer dem Bereich der fürstlichen Macht. Die Geisterwalten frei unter einander; die Menschheit schreitet, allen Preß-nnd Zensnrgesetzcn zum Spott, vorwärts; das Unächte geht unter;das Rechte bewährt und bewahrt sich. Die Völker stehen »och untereiner andern Gewalt, als der des weltlichen und geistlichen Arms.Darum waren alle Sprüche der Kirchenversammlungcn, alle Bann-strahlen der Päpste, alle Autodasc'S der Inquisitionen, alle pragma-tischen Sanktionen, Reichsgrundgesetze, Edikte, Strafen und Be-lohnungen ohne Kraft, die Völker festzubannen auf den Stufen,wo sie standen. Ihre Geistesbildung änderte von Jahrhundert zuJahrhundert, und das ward der Zeitgeist.
Alle Gesetze über Preßvergehen, weil sie sich in verschie-denen Ländern widersprechen, und hier verneinen, was siedort bejahen, heben folglich in der Totalität einanderwieder ans und lassen die Presse wirklich frei. Will man also