antworten, den er nicht ferner schützen kann oder will. Dies Rechtgab ihm nicht der Bedrängte, welchen er anfnahm, um ihn gegenNachstellung zu decken. Noch minder gab es ihm das Bcrnnnft-gesctz, Verfolger dessen zu werden, der nie sein Feind war; Bcr-räthcr dessen zu werden, der seine Zuversicht auf ihn gesetzt hatte.Seine That ist frcvclvoller, als die des Feindes, der des Verfolg-ten Auslieferung zur Sättigung des Hasses begehrt, um der eigenenSicherheit willen, oder um den bestehenden Gesetzen der HeimatEhrfurcht zu schaffen.
So lange das menschliche Geschlecht ein Gefühl der Hoachtungfür eigene Würde in sich trägt, wird es den Namen des PHarna-bazes, jenes persischen Satrapen, mit Abscheu bezeichnen, derdem Alzibiades Asyl bot, und ihn nachher, aus Gefälligkeitoder Furcht, mit feiger Grausamkeit tödten ließ; oder den Namenjenes bithyuischen Königs Prusias, dessen Gedächtniß, wie daseines Hcrostrat, nur durch eine Schändlichkeit für die Nachweltaufbehalten wird, weil er den Hannibal, seinen Schützling undGastfreund, an die Römer ansznliefer» bereit war. Nicht dafürhatte der große Karthager Zuflucht empfangen wollen. Hätte erden unvcrsöhnbare» Feinden den Triumph gönnen mögen, ihr Ge-fangener zu sein, würde er sich selber ihnen übergeben haben. Erverschmähte das Leben, nahm Gift und rettete Freiheit und Ehre,über die kein Anderer zu verfügen hatte.
11. Unter welchen Umständen den Verfolgten das Asylrechtverloren geht.
Es gibt »nr eine einzige Bedingung, unter welcher überhauptZuflucht zu verweigern, sittlich erlaubt ist, nämlich: wenn der Ver-folgte als sittlicher Verbrecher erkannt ist, der durch seine That