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Hauptsiecke» Locarno, dem sie allein den Ursprung der Revolution,der Kriege, und des Eindringens französischer Heere in die Schweizzuschrieben. Kraft ihrer Majestätsrcchte erklärten sie daher auchLocarno allein verpflichtet, alle Unkosten wegen französischer Ein-quartierungen und Durchmärsche zu tragen*).
Jede Gemeinde formte eine eigene Provinz mit weiten Hoheits-rechtcn; jede besaß ein eigenes Zivil-Tribunal erster Instanz auszwei bis drei Gliedern bestehend. Zur Behandlung allgemeinerStaatsangelegenheiten sandte jegliches Dorf einen Deputirtcn zurGeneralversammlung nach Locarno mit Instruktionen.
Die Generalversammlung hatte eine Regenza ernannt, dieRcquisitions- und Militärgcschäfte zu behandeln. Mit dieser Re-genza waren zwei Abgeordnete der Landschaft Balle Maggiavereint, die sonst unabhängig, doch ans Befehl des k. k. Regie-rungs-Kommissärs Gr. v. Cocastelli mit dem Bezirke Locarnodie Kriegslasten gemeinsam zu tragen hatte. — Die Generalver-sammlung hatte auch ein Kriminal-Tribunal aus fünf Gliedernbestehend ernannt. Das Appellations-Tribunal, aus dreiuuddreißigRichtern zusammengesetzt, und in vier Sektionen getheilt, warunmittelbar vom Volke ernannt worden. Jede der Sektionen übtedie Justizpsiege drei Monate lang im Jahre, und wurde dann vonden andern abgelöset.
Nur die Gemeinde AScona am schönen Lago Maggioreisolirte sich gänzlich, erklärte ihre Jndcpcndenz, hatte ihr eigenesGouvernement, Zivil- und Kriminal-Tribunal, und ward, wie
') Das Landvolk, bald aus Neid und Raubgier, bald von Demagogenaufgchetzt, war überall in der Schweiz erbittert gegen die Städteoder Hauptörter. So wollten die Obwaldner Sarnen verbrennen;die Nidwaldner Stans; die Urner Altorf; die Züricher Zürich; dieAargauer Aarau, u. s. w.