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„Ich werde meine Anklage beweisen," entgegncte derAnkläger, „durch das Geständniß des Angeklagten selbst unddurch meinen eigenen Schwur auf bis heiligen Zeichen desgeheimen Gerichts — Schwert und Strick,"
„Der augebvtene Beweis ist gesetzlich," sagte eines derMitglieder auf der Ehrenbank in der Versammlung; „undes ist für Erhaltung des Systems, an bas wir durch so feier-liche Eide gebunden sind, wichtig, daß solche Verbrechen nichtunbestraft bleiben. Die Nehme hat bis auf unsere Tage fort-bestanden, und ist durch den sehr christlichen und heiligenrömischen Kaiser Karl dem Großen zur Bekehrung der Sa-razenen und Bestrafung derjenigen unter ihnen eingeführtworden, welche zu ihren heidnischen Gebräuchen zurückkehrten.Dieser Herzog Karl von Burgund hat in seinem Heer schoneine Menge Fremder, welche er leicht gegen dies heilige Ge-richt verwenden kann; besonders aber Engländer, ein über-Müthig Znselvolk, die hartnäckig an ihren Gebräuchen hän-gen und die jede andere Nation Kassen, Es ist uns nichtunbekannt, daß der Herzog dem Widerstand gegen die Dienerdes Gerichts schon an mehreren Orten seiner deutschen Be-sitzungen Vorschub geleistet hat, Zn Folge davon hat esStrickkinder gegeben, die, statt stch mit Ehrfurcht und Er-gebung zu unterwerfen, kühn genug waren, um die Voll-strecker der Befehle der Vehme zu schlagen, zu verwundenund selbst die zu erschlagen, welche den Auftrag hatten, ssezum Tode zu bringen. Diesem Geist des Aufruhrs muß einEnde gemacht werden, und wenn es sich erweis t, daß derAngeklagte einer von denen ist, welche solche Grundsätze hegenund verbreiten, so sage ich, lasset Schwert und Strick ihrWerk an ihm verrichten."
Anna v. Geierstein n.
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