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6 (1853)
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ist, als dein Vermögen dir zu machen erlaubt. Es istwohl möglich, daß dir die Unterhaltungen aller andern nicht ge-fallen; dies berechtigt dich niemals, solche zu suchen, deren Kost-spieligkeit dein Hauswesen zu Grunde richten muß. Ein allzu-thcucr bezahltes Vergnügen hört auf, Vergnügen zu sein, weilcs zum Verbrechen gegen die Heiligkeit deines häuslichen Frie-dens und Wohlseins wird. Selten verleitet uns aber zu solchenmit unvcrhälinißmäßigem Aufwand verbundenen Vergnügungender Mangel anderer Gesellschaft, sondern unser Hochmuth, un-sere falsche Ehrbegierdc, oder irgend eine andere Leidenschaft.Wer aber einer Leidenschaft fröhut, sei es Glanzsucht, Spiel-sucht, oder eine andere, gleicht einem Rasenden, der, um sicheine Stunde lang am Feuer wärmen zu können, sein ganzes Hausin Flammen setzt. Und was thut derjenige, welcher für einigefröhliche Stunden seinen häuslichen Wohlstand zu Grunde richtet,daß er nachher Jahre lang darben und kümmern muß?

Leider ist dieser Fehler, nein, dieser frcudenmörderischcWahnsinn, heutiges Tages so herrschend. Wie Wenige verstehensich auf den hohen Werth des häuslichen Glücks! Wie leichtsinnigbringen cs viele Thoren ihren kostbaren Vergnügungen außer demHause zum Opfer! Um vor fremden Augen zu prunken, darbensic daheim elend mit den Ihrigen. Um in fremden Zirkeln zuglänzen, lassen sie ihre Kinder daheim verwahrlosen. Um sichauswärts zu zerstreuen, stürzen sie sich in Verzweiflung undSorgen bei den Ihrigen.

Der Hang zur Gesellschaft und zu den Freudendes Umgangs, so löblich er auch sein mag, werde dirnie zur Leidenschaft. Er halte dich nie von heiligen Pflich-ten ab, unterbreche nie deine ernstern und nöthigern Geschäfte,oder hindere dich, ihnen mit allem Eifer obzuliegen, den sic vondir fordern. Nur wer mit dem frohen Bewußtsein in die Gesell-