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16 (1851) Die Braut von Lammermoor
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Rutherfords und ihrer Tochter zu willigen. Doch trug sieSorge, in Person dabei zu sein, und sie bestritt den getäusch-ten und erzürnten Liebhaber mit einer Beharrlichkeit, die derscinigen nicht wich. Besonders bestand sie auf dem levitischcnGesetz, welches erklärt, daß ein Weib eines Gelübdes ledigsein soll, mit dem ihre Aeltern nicht iibereinstimmen. Die Stelleder Schrift, die sie anführte, ist diese:

Wenn ein Mann ein Gelübde thut vor dem Herrn, odereinen Eid schwört, seine Seele mit einem Band zu binden;so soll er sein Wort nicht brechen, er soll thun darnach, wiees ans seinem Munde kam.

Auch wenn ein Weib ein Gelübde thut vor dem Herrn, undsich durch ein Band bindet, so lange sie in ihres Vaters Hauseist in ihrer Jugend;

Und ihr Vater hört ihr Gelübde und ihr Band, womit sieihre Seele gebunden hat, und ihr Vater hält Frieden mi't ihr:dann soll sie ihrem Gelübde stehen, und jeglichem Bande, wo-mit sle ihre Seele gebunden hat, soll sie stehen.

Wenn aber ihr Vater ihr wehret an dem Tage, wo er eshöret; keins ihrer Gelübde und keins ihrer Bande, womit sleihre Seele gebunden, soll dann bestehen, und der Herr wird ihrvergeben, weil ihr Vater ihr gewehret," 4. Mos. XXX. 2,3,4, s.

Während die Mutter also ihre Beweise führte, beschworder Liebhaber vergebens die Tochter, ihre eigene Ansicht undMeinung zu sagen. Sie blieb völlig betäubt, wie es schien,stumm, blaß und starr wie ein Standbild. Nur auf den strenggeäußerten Befehl ihrer Mutter sammelte sie so viel Kraft,ihrem verlobten Freier das zerbrochene Goldstück zurückzuge-ben, welches das Sinnbild ihrer Treue war. Hierauf geriethder Liebhaber in eine fürchterliche Wuth, nahm von der Mut-ter unter Verwünschungen Abschied, und als er das Gemach