Vierzehntes Kapitel.
Hier endet es gleich einem Weibeemährchen.
Webster.
Als die ersten Eindrücke der Ucbcrraschung vorüber waren,fragte Wilfred von Jvanhoe den Großmeister, als den Kampf-richter, ob er männlich und rechtlich seine Pflicht in demKampfe stelhan babe?
„Männlich und rechtlich ist sie getban worden," erwiederteder Großmeister; „ich erkläre daher das Mädchen für frei undschuldlos. — Die Waffen und der Leichnam des entseeltenRitters stehen zur Verfügung des Siegers."
„Ich mag ihn seiner Waffen nicht berauben," sagte derRitter von Jvanhoe, „auch wünschte ich seinen Leichnam nichtbeschimpft zu sehen. Er hat für das Coristenthum gefachten;Gottes Hand, nicht menschliche Gewalt hat ihn heule zu Bo-den gestreckt. Aber laßt ihn im Süllen beerdigt werden, wiees sich ziemt für Einen, der in einem ungerechten Streite ge-fallen ist. — In Ansehung des Mädchens" —
Hier wurde er durch den Hulschlag von Rossen unterbro-chen, welche so schnell und in solcher Anzahl herbeieilten, daßder Boden unter ihnen zu beben schien. Der schwarze Rittersprengte in die Schranken. Ihn begleitete eine zahlreicheMenge Bewaffneter und mehrere Ritter in voller Rüstung.
„Ich komme zu spät!" sagte er um sich schauend. „Ichhatte Bois-Guilbert sür mich auseisehen- Jvanhoe, war daS