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nehmen. Aber um den Darleiher zu decken, muß dieser in dieSchuhe des jetzigen Gläubigers kommen.
„In seine Schuhe kommen?" fragte der Graf. „Was ha-ben Schuhe oder Stiefel mit dieser Angelegenheit zu schaffen?"
„Gnädiger Herr," antwortete Heriot, „dies ist ein Rechtsaus-druck. Ich habe einige dergleichen mir im Leben angeeignet."
„Und daneben verschiedene bessere Dinge, Meister Georg.Aber was bedeutet er?"
„Nichts weiter," antwortete der Goldschmied, „als daß derDarleiher mit dem Pfandinhaber handelt und von ihm die Ueber-tragung seines Anrechtes erhält, so daß das Gut dem neuen Gläu-biger verpfändet bleibt, falls die Anweisung auf den schotti-schen Schatz sich unergiebig zeigt. Ich fürchte, bei dem jetzi-gen Stand des Crcdits wird es schwer sein, ohne eine solcheRückversicherung eine so große Summe aufzutreiben."
„Holla!" rief der Gras, „da fällt mir Etwas ein. Wiewär' es, wenn der neue Gläubiger das Gut vortrefflich fändeals Jagdrevier, wie Se. Gnaden der Herzog von Buckinghamzu thun scheint, und Lust bekäme, zur Sommerszeit einen Rehbock darauf zu schießen? Mich dünkt, Freund, nach EuremPlane würde der neue Darleiher eben sowohl befugt sein, denHerrn von Glenvarloch um seine Erbschafk zu bringen, wieder jetzige Pfandinhaber."
Der Bürger lachte und sprach: „Ich bürge dafür, daß derleidenschaftlichste Jäger, an den ich mich in dieser Angelegenheitwenden könnte, sich mit seinen Wünschen nicht über des Bürger-meistersOsterjagd im EppingerWalde vcrsteigt. Aber Ew. Herr-lichkeit Einwurf ist dennoch richtig. Der Gläubiger muß sichverbindlich machen, dem Lord Glenvarloch hinreichende Zeitzur Einlösung seines Gutes mittels der königlichen Anweisungzu lassen, er muß zu seinen Gunsten ans den augenblicklichen