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Feuer» gegeben; er leugnete, daß er mit eigener Hand gefeuerthabe; er zeigte sogar das Gewehr vor, welches er als Officierführte; cs war noch geladen. Von drei Patronen, die man ihn amMorgen in seine Patrontasche hatte stecken sehen, befanden sichnoch drei darin; ein weißes Taschentuch wurde in die Mündunggesteckt und unbeschmutzt herausgezogen. Dies konnte ihm jedochnicht zur Rechtfertigung dienen, da seine Ankläger behaupteten,er habe nicht mit seinem eigenen, sondern mit einem fremden Ge-wehr geschossen. Unter den vielen, welche waren getödtet wor-den, befanden sich mehrere von höherem Range; denn selbst dieMenschlichkeit solcher Soldaten, welche über die Köpfe der Mengeweggeschossen, wurden in einigen Fällen den Personen tödtlich,welche in den Fenstern standen, oder die Scene aus der Fernebeobachteten. Laut und allgemein sprach der öffentliche Unwillegegen ihn, und ehe noch die Zeit die Gemüthcr besänftigenkonnte, wurde ein Criminalproceß gegen ihn eröffnet. Viele Zeu-gen wurden abgehört, deren Aussagen zwar nicht ganz überein-stimmend waren; das Verdict des Geschwornengerichts bewiesjedoch hinlänglich, daß man dieser Zeugenaussage vollen Glau-ben schenkte. Es fiel dahin aus, daß John Porteous ein Gewehrunter das bei der Hinrichtung versammelte Volk abgeschossen, daßer seinen Soldaten befohlen habe zu feuern, wobei mehrere Perso-nen getödtet und verwundet worden; aber zu gleicher Zeit, daßder Gefangene und seine Leute von Steinen, welche die Menge aufsie geworfen, getroffen und verwundet worden- Auf dieses Er-kenntnis; hin sprachen die Richter das Todesurtheil über den Capi-tain John Porteous aus, und verurtheilten ihn, in gewöhnlicherWeise an dem Galgen auf dem Richtplahe am Mittwoch den8ten September 1736 sein Leben zu enden. Alle seine beweglicheHabe wurde, nach dem schottischen Gesetz in Fällen absichtlichenMordes, dem Staate zuerkannt.