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mand als cormi eopia oder Füllhorn gelten; ob aber für denAdepten oder seinen Patron, das mag zweifelhaft sein."
„Nun, Mr. Oldenbuck, ich finde, daß Sie noch immerschwergläubig find; aber lassen Sie fich versichern, daß dieMönche das msAi8tenum verstanden."
„Sprechen wir nicht vom magisterium, Mr. Dousterswi-vcl, sondern denken wir lieber ein Bischen an den Magistrat.Wissen Sie auch, daß Ihre Beschäftigung dem Gesetz Schott-lands zuwider ist, und daß wir Beide, Sir Arthur und ich,das Friedensgericht verwalten?"
„Mein Himmel! und was thut denn das zur Sache, wennich Ihnen Alles Gute erweise, was ich vermag?"
„Nun, Sie müssen wissen, daß, als die gesetzgebende Ge-walt die grausamen Herengesetze vernichtete, sie deswegennicht hoffen konnte, all' die abergläubischen Meinungen derMenschen, worauf fich solche Chimären gründeten, auszurot-ten; und um zu verhüten, daß solche Meinungen von listigenund verschmitzten Personen benutzt würden, ward durch denneunten Paragraphen des fünften Kapitels in Gcorg's H.Gesetzsammlung bestimmt, daß jeder, welcher behauptete, durchseine vorgebliche Erfahrung in geheimer und mächtiger Wissen-schaft, Güter, welche gestohlen, verloren oder versteckt sind,entdecken zu können, Pranger- und Gefängnißstrafe erleidensolle, als ein gemeiner Gauner und Betrüger."
„Und so sagt das Gesetz?" fragte Dousterswivel, ein we-nig betroffen.
„Sollen es selbst Nachlesen," erwiederte der Antiquar.
„Dann, Gentlcmen, muß ich Abschied von Ihnen nehmen,weiter bleibt nichts übrig; ich liebe nicht an dem Orte zustehen, den Sie Pranger nennen; es ist ein übler Ort, umfrische Luft zu schöpfen, wie mir scheint; und Ihre Gefäng-