22
diese unnöthige Schmach zufügen zu lassen und befahl, daßman den Gefangenen mit all dem Anstande, ja mit all derEhrerbietigkeit behandeln solle, welche mit der Sicherheit ver-einbar sei. Indem er sich aber zugleich fürchtete, ihn in seineignes Haus führen zu lassen, wo noch manch' andre Gegen-stände Erinnerungen in ihm wecken konnten, und zugleich ängst-lich bemüht, sein eignes Verfahren durch eines andern Auto-rität zu sanctioniren und zu decken, befahl er, daß sein Wa-gen bereit gehalten werde, (denn er hatte sich kürzlich einenangeschafft,) und in der Zwischenzeit ließ er dem Gefangenenund den GerichtSdiencrn Erfrischungen reichen; diese Personenwaren in eins der Gemächer des alten Schlosses gewiesen,bis alles zur Ablieferung des Gefangenen an eine Obrigkeitvorbereitet sein würde.