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lich zu thun, welche den Mönchen durch Geschenke von Königenoder sonstigen Wohlthätern verschaffe waren. Es findet sich eineUrkunde übcrschrieben De ?itunl!<> Leuten» lübrnrum. Durchdiese merkwürdige Urkunde, weiset Robert Bruce am Iv. Januarim zwanzigsten Jahr seiner Regierung aus den Zöllen von Ver-wirk, und in deren Ermangelung, aus den Zöllen von Edinburghund Haddington, hundert Pfund in den halbjährlichen Terminenvon Pfingsten und Martini für Abt und Brüderschaft zu Mel-rose an. Der bestimmt ausgesprochene Zweck dieser Schenkungist, jedem Mönch besagte» Klosters, der im Refektorium speiscr,ein außerordentliches Gericht von Reisbrei oder Mandeln oderErbsen oder sonstigem derartigen Brei, anzuwcisen. Diese Zu-gabe zu ihrer gewöhnlichen Mahlzeit soll den Namen Königs-gericht führen. Und es ist bestimmt, daß, wofern ein Mönchaus geziemenden Gründen nicht Lust haben sollte, von des KönigsGericht zu essen, nichtsdestoweniger sein Anlheil mit dem seinerBrüder aufgetragen und dann an's Thor gebracht und den Ar-men gegeben werden soll. „Auch sind Wir nicht gewillt," fährtder mildlhätige König fort, „daß das Mittagsmahl, welches be-sagten Mönchen gemäß ihrer alten Regel verabreicht wird oderwerden soll, in Reichlichkeit oder Güte verringert werde um die-ses Unseres vorbeschriebenen Gerichtes willen." Ferner ist ver-ordnet, daß der Abt, mit Zuziehung der Weisesten unter seinenBrüdern, einen klugen und ehrbaren Mönch ernennen soll, derbesagtes jährliches Einkommen cinnehme, verwalte und verwende,zum Besten der Brüderschaft und gemäß dem Willen und der Ab-sicht des Königs, und treulich Rechnung darüber ablegc an denAbt und die Oberen deSselbigcn Klosters. Und dieselbe Urkunde er-klärt des Königs ferneren Willen, daß besagte Religiösen auf ewigeZeiten verbunden sein sollen, zum Dank für besagte Schenkung jähr-lich fünfzehn arme Männer zu kleiden, indem sie auf S. Marlins-