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1 (1857)
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gesammte hohe Geistlichkeit mit dringender Ermahnung auf, demOrden gegen alle diejenigen Hülse zu leisten, welche das Besitzthu,,,die Häuser oder Leute desselben gewaltthätig angreifen, die ihm zu-gefallenen Vermächtnisse zurückbehalten oder von ihm den Zehntenin den mit eigenen Händen und auf eigene Kosten bebauten Lände-reien fordern würden'). Alle Laien, die durch solchen Frevel diepäpstlichen Privilegien mißachteten, solle der Bann treffen, Geistlichesofort ihres Amtes entlassen werden.

Weil jetzt der Erobernngskampf in Preußen eine Vermehrungder Nittcrbrüder nothwcndig machte, erließ der Papst (1235) an denErzbischof von Köln, den Bischof von Merseburg und wahrscheinlichauch an andere den Befehl, diejenigen Ordensbrüder, welche vorihrem Eintritt in den Orden wegen Gewaltthaten, Raub und Brandmit dem Bann bestraft seien, davon alsbald frei zu sprechen, sofernden Beschädigten Ersatz geleistet sei. Zn gleichem Zweck erfolgtedann an die gesammte hohe Geistlichkeit eine Bekanntmachung allerden Deutschen Ordensrittern als geistlichen Personen verliehenenBegünstigungen, Freiheiten und Gerechtsame, mit dem Befehl, inihren Kirchsprengeln jedermann davon in Kenntniß zu setzen"). Darinhieß es auch: man solle freie und absolvirte Personen, die in ge-sundem oder krankem Zustand sich dem Orden widmen wollten, ohnealle Behinderung in denselben aufnehmen lassen. Wer von seinemVermögen den Ordensbrüdern Hülfe spende, sich als Mitglied ihrerBrüderschaft anschließe und ihnen jährlich gewisse Wohlthaten er-weise, habe sich eines Ablasses des siebenten Theils seiner Buße zaerfreuen.

Besonders wichtig für die freiere Stellung des Ordens gegen-über der Geistlichkeit war auch die schon erwähnte, vom Papst er-theilte Erlanbniß, zur Besetzung der ihm gehörigen Pfarreien demDiöcesan-Bischof Ordenspriester präsentiren zu dürfen, denn erst da-durch erhielt sein Patronatsrecht über seine Kirchen sein volles Ge-wicht").

Doch nicht blos des Ordens äußere Verhältnisse, sondern auch

st Mehre Bullen Gregorius IX. betreffen auch wieder gewaltthätige An-griffe, Bern,,billigen und Schmähungen der Ordensbruder.

st Bulle Grcgorius IX., dat. iOcrngirr IV. I-Ins I?o1,r. i>. VIII. PoigtII. 267.

st Bulle Gregorius IX., dat. Viteröii XI. t!al. ^nn. x. n. XI. bei Lei>-nvs 107.