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den Geistlichen aufs strengste geboten, die Freiheiten und Privilegiendes Ordens nie anders als nach getreuem Sinn der Worte zu deu-ten'). Dennoch mußte der Papst nachmals eine falsche Auslegungseiner früher über die Zehnten-Freihcit der Ordensgüter verliehenenBulle von neuem streng verbieten ^): ein Beweis, wie der neidischeClerus immer wieder auf Wege sanu, den Orden in seinen Rechtenzu kränken. Um auch die Zahl der Ordensbrüder möglichst zu ver-mehren, pries' er wiederholt den Eintritt in den Orden als eineheilige Weihe für den Dienst Gottes und des Heilandes °).
Nicht minder eifrig wirkte für des Ordens Gedeihen des Ho-„orinS Nachfolger Gregor ins IX. Er erneuerte und bestätigtenicht nur eine Menge der bereits verliehenen päpstlichen Begünsti-gungen, zumal solche, welche die Unabhängigkeit des Ordens vondem Einfluß und der Gewalt der Geistlichkeit betrafen, sondern ervermehrte auch noch seine Freiheiten und Borrechte schon in denersten Jahren seines Pontificats ^). Er untersagt der hohen Geist-lichkeit, Unterthanen des Ordens unter Beschuldigung des Ehebruchs»der anderer Sünden und Ketzereien mit Geldstrafen zu belegen,weil es den Ordensgeistlichen überlassen bleiben müsse, solche Ver-gehungen an Untergebenen des Ordens zu ahnden ^). Durch Klagendes Ordens veranlaßt befiehlt er den Prälaten: sie sollten sich, inErwägung dessen, was der Orden auf Verpflegung der Armen zuverwenden nöthig habe, von dem, was ihm durch Kranke bei derenGenesung oder durch andere Geschenke zufalle, nichts zueiguen, mitdem vierten Theil des Nachlasses ihrer Eingepfarrten, die auf Or-dens-Friedhöfen begraben sein wollten, zufrieden sein und das Be-graben derselben in keiner Weise hindern °). Er fordert ferner die
rextivnom vbtentv, nisi cx oertn eonsvivncis, nostrn ^rvoeäant, in iuüicloelicunnj non tenoainini (Ilsoeziturv. Voigt II. 137.
'> Die Bulle darüber ist in Abschrift ohne Datum.
') Bulle Houorius III., dat. I.atvran. XI. Oal. .Inl. p. a. VIII.
') Voigt II. 156. Durch eine Bulle vom I- 1221 erhält der Hochmeister«»ch das Recht, jeden, der sich mit dem Kreuz bezeichne, in den Orden auszu-nehmcn.
Bulle Gregorius IX., dat. Xnagn. V. 6al. Xug. p. a. I. im Ord.-Archiv zu Wien.
h Bulle Gregorius IX., dat. Xnnxn. XIII. 6nl. Xng. x. n. I. DesselbenBulle, dat. I,ater»n. VIII. lilns l'obrunr. p. a. I. im Ord.-Arch. zu Wien.
") Bulle Gregorius IX., dat. I-irtoruu. II. Xon. bvdr. x. a. I.