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1 (1857)
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elfterer wichtiger Geschäfte wegen eine andere Zeit bestimmte, vonihrer Verwaltung Rechenschaft geben sollten, dergestalt, daß sie sichüber alle Einkünfte von Renten, Pachten, Zehnten, Zinsen, Wein-mid Getreide - Ertrag n. a., desgleichen auch über alle Ausgaben,Verwendungen, ausstehende Schulden u. s. w. ordnungsmäßig aus-weisen mußten. ES geschehe dieses, sagt einmal der Landkomthuran der Etsch, „auf daß keiner sprechen möge, daß er einen Pfennigoder mehr davon besonders habe. Ich ließ es auch nicht gut sein,wenn ich's erführe. Auch habe ich alle Jahr Kapitel und nehmein derselben Zeit Rechenschaft von jedem Komthur und Pfarrer inSchriften und thue das allzeit zu des heiligen Kreuzes Tag in demHerbst"').

Die Ablegung dieser Jahresrechnungen geschah öffentlich in einembesonders dazu angeordneten Kapitel in Anwesenheit des Landkom-thurs und sämmtlicher Ordensbeamten oder wenigstens der dazu ein-berufcnen ältesten Balleibrüder, und zwar in mehren Balleien imHerbst am Kreuz-Erhöhungstage (14. September). In den hoch-meisterlichen Kammer-Balleien nahmen, wie wir gesehen, jedesmalauch die abgeordneten Visitatoren die Verwaltungsrechnungen aboder der Hochmeister beauftragte damit wohl auch besonders dahinabgesandte Ordensritter*). In den erwähnten Kapiteln unterlagendie vorgelegten Rechnungen stets einer sehr genauen, sorgsamen Prü-fung. Traten in einem oder dem andern Punkte Ausstellungen her-vor, so mußte sich derjenige, den sie trafen, sofort darüber ausweisen.Waren die Rechnungen „verhört" und für richtig erklärt, so wurdensie zu etwanigem künftigen Gebrauche im Ordens-Tressel uieder-

Mit welcher Umsicht und Sorgfalt man in dieser Sache vor-fuhr, geht noch aus einer Vorschrift hervor, welche der Hochmeister!m Jahre 1498 dem Landkomthur Werner Spieß von Bulleßheimbei dessen Wiedereinsetzung in das Amt zu Koblenz ertheilte. Ergebot ihm: „Er soll alle Jahr selbst Rechnung legen zu Köln vordreierlei Brüdern der Ballei, die er dazu als die verständigsten er-

^ h Schreiben des Landkomthurs an der Etsch an den Hochmeister, d. Botzen^ am 8. Tage der heil, drei Könige 1431.

h So gehen im I. 1522 zwei Ordensritter in die Ballei Oesterreich mitdan Austrage, von jedem Ordensbeamten Rechnung über Einnahme und Aus-^ gäbe z» sordern, Alles genau zu verzeichnen und die Verzeichnisse dem Hoch-^ »iism zuzusenden. Arch. zu Königsberg.