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Bereich der Ordensbesitznngen in allen Landen. Wir besitzen „ocheinen Bericht von zwei aus Preußen im Jahre 1451 ausgesandtk»Visitirern, die in den verschiedenen Ordensbesitzungen umherziehemeine Reisestrecke von 963 Meilen zurücklegten'). Sie gingen ain7. Januar des genannten Jahres vom Haupthause Marienburg ausund kehrten erst im Januar 1452 dahin zurück. Dem Deutsch-meister dagegen stand nur das Recht zu, die ihm untergebenen achtBalleien visitiren zu lassen, also keine der Kammer-Balleien desHochmeisters und eben so wenig die in Böhmen, Mähren und Ita-lien, obgleich er Meister von Welschen Landen hieß, denn auch j»diesen ordnete nur der Hochmeister von Zeit zu Zeit die Visitatio-nen an.
Auch in Hinsicht der Sachverhältnisse unterscheiden sich die Vi-sitationen beider Meister. Aus den Vollmachten, welche der Hoch-meister seinen Visitirern einhändigte, geht hervor, daß es ihm vor-nehmlich darauf ankam, über den innern sittlichen Zustand des ganze» iOrdens, den geordneten Lebenswandel der Ordensbrüder, die gesctz- .liche Beobachtung des Gottesdienstes, die gewissenhafte Verwaltungder Ordensämter, die Aufrechthaltung der Ordensregeln, überde»Gehorsam der Ordensglicder gegen Ordnungen und Gesetze, über-haupt also über die im Orden herrschende Disciplin, Zucht undSitte genaue Kenntniß zu erhalten ch. Ihm lag als Oberhauptdie heilige Pflicht obch, den Orden in seinem ursprüngliche»,eigenthümlichen Geiste, in ächtritterlicher Würde, in Ehre und Ach- !tung vor den Menschen zu erhalten. Seine Visitatoren erhielte»daher auch jeder Zeit in ihrer Vollmacht ein sehr ausgedehntesStrafrecht für alle Vorgefundenen Gesetzwidrigkeiten, Mängel und tUnordnungen, überhaupt für Alles, was die Würde, Hochachtung ^und Ehre des Ordens vor der Welt verletzen könne, und zugleich jauch die Befugniß, in allen Fällen, wo es Noth und Umstände er-forderten, durch Amtsentsetznugen in höherem und niederem Rangeoder andere zweckmäßige Veränderungen den Nutzen, die Achtungund Ehrenhaftigkeit des Ordens zu wahren und zu förderlich. Au-
Im Archiv zu Königsberg.
2) So in den Visitations-Vollmachten vom I. 1380 und 1409.h „Die heilige Visitation" finden wir öfter so genannt.
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