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1 (1857)
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werde'). Gern genehmigte stets der Hochmeister solche dankbareBewilligungen oder er bestimmte sie zuweilen auch selbst. Soverlebte der Altmeister Jost von Venningen seine letzten Jahre alsKomthur zu Mainz und ähnliche Beweise , der Anerkennung ihrerVerdienste erhielten noch manche andere von ihrem Amte ausschei-dende Deutschmeister, so vorzüglich der vielverdiente Ulrich von Len-tershein?).

Wir finden aber auch Zeiten, in denen man beim Ausscheidenoder dem Tode eines Deutschmeisters auf einige Zeit nur einenStellvertreter oder Statthalter erwählte, dem jedoch wie alle Rechteund alle Gewalt, so auch alle Pflichten eines Meisters oblagen.Vorzüglich nöthigte die im 15ten Jahrhundert immer mehr zuneh-mende Armuth des Ordens, das Deutschmeister-Amt zuweilen nurvon einem Statthalter verwalten zu lassen. So meldeten beim Aus-treten Ulrichs von Lentersheim aus seinem Amte (1479) die Gebie-tigcr dem Hochmeister: Obgleich es nöthig sein würde, so bald alsmöglich wieder einen Meister an die Spitze des Ordens zu stellen,so sei die Einnahme des Meister-Amtes doch in solchem Maaße ver-mindert, daß sich ein Meister vorerst unmöglich so stattlich unter-halten könne, wie es dem Herkommen gemäß seiner Würde gezieme.Man habe daher in Betracht dieses Umstandes im Kapitel beschlossen,für jetzt nur die Wahl eines Statthalters vorzunehmen und zwar„ans Erforderung des Ordens Nothdurst und Unvermöglichkeit."Die Gebietiger schlugen demnach den Komthur zu Blumenthal Rein-hard von Neipperg als Statthalter zur Bestätigung vor und derHochmeister ertheilte sie auch. Allein es zeigte sich gar bald, daßdiese stellvertretende Verwaltung für den Orden in vieler Hinsichtvon nachtheiligen Folgen sei, namentlich der Würde und dem An-sehen desselben nicht allein beim Volke, sondern auch bei den Fürstenbedeutenden Eintrag thue, vorzüglich in seinen öffentlichen Angele-genheiten. Die Gebietiger in Franken kamen daher wiederholt 1481beim Hochmeister mit der Bitte ein, den bisherigen Statthalter alss Deutschmeister zu bestätigen. „Wir haben uns alle in dieser Ballei",schrieben sie, „schwerlich angegriffen und ihm zugewendet, daß ernunmehr hinfür eine ehrbare, ziemliche Nahrung und Auskommen

9 Urb, dat. Marienburg am T. Scholastica 1454 im Arch. zu Königsberg.9 UasZar III. 142. Er erhielt das Ordmshaus Weißenburg nebst meh-ren Begünstigungen.

Voigt, d. Deutsche Orden. I. 12

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