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1 (1857)
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der Deutschmeister von seinen Balleien zu fordern hatte, oder auchman räumte ihm ein bequemes Gemach in einer Firmarie, eine be-sondere Wohnung ein, nebst einem Deputate, einer sogenannten Leib-zncht, meist von hundert Gulden, zu seinem Unterhalte und mit dernöthigen Bedienung. So hatte sich der Landkomthur von Franke»Otto von Heideck in seiner Amtsverwaltung so eifrig bewiesen, dagihm der Deutschmeister im Jahre 1369 das ruhigere Komthnramtzu Messingen zuwieö'), und um noch einiger Beispiele zu erwähnen,hatte der alte Landkomthur im Elsaß Marquard von Königöeck sich durchseine langjährige, treue Amtsverwaltung um seine Ballei so vielfacheVerdienste erworben, daß ihm am Abend seines mühevollen Lebens(1437) der Hochmeister das Komthnramt zu Mainau im Elsaßübergab, mit der Bestimmung, wenn er einst auch diesen: Amte oor-znstehen nicht mehr im Stande sei, so solle man ihn daselbst »nteinem Gemache und aller andern Nothdurft versorgen, „als eine»,der es wohl verdient habe und wie eö dem Orden auch wohl gezie-mend sei." In gleicher Weise belohnte der Deutschmeister auf Em-pfehlung sämlntlicher Komthure und Amtsbrüdcr der Ballei Thü-ringen den viclverdienteu Landkomthur Nicolaus von Utteurode, in-dem er ihm das OrdenShaus zu Nägelstädt auf Lebenszeit zu sein«Pflege überwies und sammtliche Gebietiger in Frauken stimmten die-ser Belohnung beiH. Dem alten, lebensmüden Landkomthur umOesterreich Christoph von Auer vergilt der Hochmeister die Mühe»seines schweren Amtes damit, daß er ihm auf Lebenslang das Or-denshaus zu Neustadt, das beste der ganzen Ballei, mit allen Ein-künften, Nutzungen und Zubehöruugcn, nebst dem Zehnten zu Gum-pelökirchen zuweist, frei von aller Schuld; es solle auch keinem Land-komthur erlaubt sein, dasselbe Haus mit irgend etwas zn be-schweren °).

Starb ein Landkomthur, so erwählten alsbald die zu cineuiKapitel berufenen Komthure, Pfarrer und gemeinen Brüder der

') Urk-, dat. am T. nach Gordiani und Epimachi 1369. Uaoxorll. 1A>') Urkunde des Deutschmeisters Dietrich von Cleen, dat. Winnenden Mortnach Fronleichnam 1524. ,1a eg er IV. 38.

9 Urkunde, dat. Wien 8. Febr. nnd Graz Samstag nach Fronleichm»1524 im Arch. zu Königsberg. Ruch in der Ballei Utrecht kam es mehrmalsvor, daß Landkvmthnre ans beweglichen Gründen ihr Amt selbst niedcrlegte«,ein Gemach in einer Firmarie nnd zn ihrem Unterhalte 70 oder 80 FranzösischSchilde als „Trinkgeld" erhielten.