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1 (1857)
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dortigen Hause einen Hof, zwei Mühlen und alle ihre Güter zuCastel und Wesel mit der Bestimmung, daß nach ihrem Tode angewissen Festtagen und an ihrem Todestage als Almosen an dieArmen jedes Jahr hundert Malter Weizen vertheilt werden sollten').Die Besitzungen des Ordens in Castel hatten sich nun schon so ver-größert, daß sie durch einen besonder» Komthur verwaltet werdenmußten *).

Eine ähnliche Bereicherung seines Besitzes ward dem Hause imJahre l269 zu Theil. Ein Ehepaar ans Mainz erklärt vor Ge-richt: nach ihrem Tode sollten ihre sämmtlichen Güter, wenn sie bisdahin nicht anders darüber verfügen würden, zu einer Hälfte denOrdensbrüdern zu Mainz, zur andern dem Kloster zu Tiefenthal zn-fallen. Sterbe aber einer von ihnen vor dein andern und wolle derUeberlebende, der Mann bei den Ordensbrüdern, die Frau im Klosterausgenommen sein, so solle diese Aufnahme ohne Widerrede gewährtwerden^). Nach einigen Jahren trat der Ehemann seine Güter anden Orden und das Kloster förmlich ab, jedoch mit dem Vorbehaltdes lebenslänglichen Nießbrauchs. Solche Vergabungen mit ähnlichenVerpflichtungen sielen dem Hause auch fernerhin noch öfter zuch.Auch zu Ankäufen wurde jede günstige Gelegenheit zur Bereicherungdes Hauses benutzt. So erwarb es in: Jahre 1277 vom Cister-cieuser Nonnenkloster Sion in der Mainzer Diöcese dessen sämmt-liche Güter in Tribnr, wo sich bald nachher durch eine neue Verga-bung das Besitzthum des Ordens noch mehr vergrößerte ^). Endlichbrachte wie andern Ordenshäusern, so auch dem zu Mainz die Auf-nahme neuer Ordensbrüder manchen neuen Besitz zu. Es mag nichtdas einzige Beispiel sein, daß ein Mainzer Bürger, seines Gewerksein Kürschner, seinen Sohn (1285) mit dem Ordenskleide schmückenläßt und dabei dem dortigen Hause zu seinem und seiner FrauSeelenheile nicht nur zwei zum Pelzverkauf bestimmte Buden schenkt,sondern dann auch selbst mit seiner Frau in des Ordens Gemein-

fl knäsn. IV. 893. 894. änogor I. 48. Heimes 164.fl Rucken. IV. 909 findet im I. 1268 einen Loininonäntor 'I'beoäericnsim Ordenshanse zn Castel nnd bemerkt dabei: Inäs oollixitnr, Iratres äonecsua RoZuntiae seäes nptnrstnr, äegisss boe in vivo (Onssel) v reZions trnnslibennni.

fl Rucks». IV. 142. 443.fl Rucken. IV. 912. Rennes 189.fl Rennes 222. 223.