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1 (1857)
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gehörige in der Mainzer Diöcese, mit der Bestimmung, daß die da-mit verliehenen Güter immer für das von seinen Vorfahren gestifteteDeutsche Ordenshospital zu Einsiedel bei Kaiserslautern verwendetwerden sollten'). Vor allem aber mußten ihm die hohe Achtung,welche die Ordensbrüder in Mainz bei dein dortigen Rath wie beider ganzen Bürgerschaft genossen, das Lob, welches ihrem Lebens-wandel und ihren Verdiensten gespendet wurde, die Auszeichnung,daß man sie in den Schutz und Schirm deS Städtefriedens auf-nahm^), auch manche mildthätige Spende cntgegcnbringen. Und sogeschah cs auch. Die ehrbare Wittwe Arnolds von Bingen spendetihnen die Hälfte aller ihrer beweglichen und unbeweglichen Güter,mit Ausnahme einer Rente von zwanzig Mark, wogegen die Or-densbrüder versprechen, ihren Sohn, wenn er in die Jahre der Reifegekommen es wünschen sollte, in den Orden aufzunehmcnEinEhepaar, Heinrich Tanzfns und seine Frau Jutta, schenken demHause zu Mainz zu ihrem Seelenheile ihre sämmtlichen Güter, stel-len sich unter des Ordens Schutz und wenn der Tod sie scheidet,will der Ueberlebende in des Ordens Gemeinschaft als Mitgenossceiiigeklcidct sein. Der Deutschmeister weist ihnen dann den Ordens-hof in Castel sowie ihren eigenen mit den dazu gehörigen Ordens-gütern zur Nutznießung an, mit der Verpflichtung eines jährlich zuleistenden Frnchtzinscs, aber auch mit dem Vorbehalt, daß diese Be-willigung nur in der Voraussetzung eines ehrbaren Lebenswandelsund einer gewissenhaften Haushaltung mit des Hauses Gütern ge-schehe, widrigenfalls der Deutschmeister berechtigt sei, sie an einenandern Ort zu versetzen ').

Es fanden sich auch fromme Gemüther, die bald ihr ganzesVermögen, bald doch einen großen Theil desselben einem Ordens-hause mit der Verpflichtung spendeten, jährlich von dem Ertrageeinen Theil als Almosen für Arme und Kranke oder zu einem so-genannten Jahrestage mit gottesdienstlicher Todesfeier zu verwenden.So schenkt ein reicher Bürger zu Mainz mit seiner Ehefrau dem

') Heimes 141, wo aber ohne Zweifel statt Lannenstnlil gelesen werdenmuß Oanätstiilit , denn »xiltuin Initre in strata regia ist offenbar Kaisers-lautern.

ducien. IV. 888. Heimes 149.ktiiäeii. II. 440. Heimes 150.

ch ktiiäeii. IV. 891. 892. 9aeger I. 42. Lennes 157. 160. Vel»i^ealt. kalat. II. 26. Oe IV sl ksvlisreli. II. 169.