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die als eine solche Vermehrung der Staatsschulden seitdem i. Januar 1813 anzusehen sind, welche aus den Be-dürfnissen der Regierung in den Feldzügen von 1813 bis1815 und aus der Wiederherstellung eines wohlbegründe-ten Zustandes der Verwaltung seit wieder hergestelltemFrieden hervvrgegangen ist. Es kann nicht übersehen wer-den, daß nur die Benutzung der außerordentlichen Zu-flüsse, welche der Krieg darbot, den Zuwachs der Staats-schuld unter solchen Umständen in diesen Grenzen erhal-ten konnte.
Da der Haupt-Finanzetar, welcher dem königlichenStaatsministerium durch die im 2 ten Stücke der dies-jährigen Gesetzsammlung abgedruckte Cabinetsordre vom17. Januar d. I. ist zugefertigt worden, auf50,863150 Rthlr.
abschließt, und die Einnahme wenigstens der Ausgabegleich seyn muß: so betragen die Schulden des preußi-schen Staates, die mit Inbegriff der vom Staate ga-rantirten Provinzialschulden vorhin auf217,248762 Rthlr.
berechnet worden, ohngefähr das 4^ fache der jährlichenStaatseinkünfte. Dies ist ein immer noch sehr günstigesVerhältniß, wenn Preußen mit andern großen Staatenverglichen wird.