Die verzinsliche Schuld ist ... . 180,091720 Thlr.
Die unverzinsliche. 1 1,242347 —
Beyde zusam men: i si,334067 Thlr.
Die Zinsen betragen jährlich .... 7,637177 Thlr.Der Tilgungsfond beträgt jährli ch . . 2 ,505850 —Beyde zusammen — io,143027 Thlr.
Für diese io Mill. 143027 Thaler, so jährlich fürdie Verzinsung und Abtragung der Staatsschuld noth-rvendig sind, hat der König folgende Einkünfte ange-wiesen:
1. An Revenuen aus den Domänen und Forsten (vondenen der König für sich und seinen Hofstaat nur2j Millionen genommen hat) . . s,868000 Thlr.
2 . Aus den Domänen-Verkäufen . . 1,000000 —
3. Aus den Salzgefällen . . . . 3 275027 —
In allem — io,143027 Thlr.Man kann diese Oeffentlichmachung der Staatsschuldals den ersten Schritt zur Einleitung des Verfassungs-wesens ansehen. Vorzüglich wenn man die königliche Ver-ordnung hiermit vergleicht, so an demselben Tage be-kannt gemacht wurde, und die in ihren wesentlichen Be-stimmungen folgendes enthält:
1. Die Staatsschuld ist unwiederruflich auf 180 Mill.91720 Thaler festgesetzt. —
2 . Sollten in der Zukunft neue Anleihen nothwendigseyn, so können diese nur mit Zuziehung und Mit-berathung der Reichsstände geschehen.
3. Als Unterpfand für diese Staatsschuld ist das ge-sammke Vermögen und Einkommen des Staates ge-