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Höhe gehen darf, die sie im Anfänge des isten Jahr-hunderts in den Herzogthümern Berg und Jülich hatte,so kann man doch viel weiter -damit gehen, als jetzt.Wir haben oben in der zweyten Abtheilung (in der Ab-handlung über die Grundsteuer) gesehen, daß sie in denProvinzen Niederrhein, Jülich-Cleve-Berg, Westphalenund Sachsen im Durchschnitt 14 Thaler auf-den Kopfbeträgt. Und diese Grundsteuer empfindet der Ackerbaunicht.
Die Ursache, daß man jetzt aber viel weiter damitgehen kann, liegt in Folgendem:
1. Haben alle Steuerbefreiungen aufgehört, so da-mals Statt fanden. Sie vertheilt sich also gleichförmigans die ganze Fläche, da keine-freyen Morgen und keinefreyen Güter zwischen den steuerbaren-liegen.
2. Umfaßt jetzt die Grundstouer alle Culturarten,Felder, Wiesen, (Gärten, Waldungen u. s. w., wo. hinge-gen sie vor 100 Jahren gewöhnlich blos Felder und Wein-berge umfaßte,-selten Wiesen und Gärten, und die Wal-dungen nie.
Nun ist zwar die Hälfte des gesammten BodensAckerland. Allein Z sind doch Wiesen und Weiden, unddie Waldungen betragen Dadurch, daß diese bcydeGegenstände mit besteuert werde», kommt also , nahe 5der gesammten Fläche zum Landcataster, so früher nichtin den Rollen erschien.
3. Da die jetzigen Grundsteuern sich über jedes u n-bewegliche Eigonthum erstrecken, was irgend eineRente trägt, so kommen die Gebäude auch mit herein,da sie unbeweglich sind, und eine Rente betragen (den
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