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Packhofe gemacht, so unter einer genauen Thorcontrollesteht, wie wir solches oben gesehen haben. Oder aber
2 . als Verbrauchsteuersystem, wobey das ganzeLand als ein einziger königlicher Packhof angesehen wird,in welchem der Verkehr im Innern frcygegeben wird, —indem die Bewachung dieses Verkehrs auf die Landes-grenze gerückt worden. Und dieses ist unser gegenwärti-ges Steuersystem, so durch die Gesetze vom 26. May 1818und 8. Febr. 1819 angeordnet worden.
Offenbar kommt man bey dem Accisesystem nicht mitden Nachbarn in Wortwechsel, aber wohl bey dem an-deren, wie solches sich schon vielfach seit der Einführungdes neuen Zoll- und Verbrauchsteuersystems gezeigt hat.
Was man auch gegen das Accisesystem von jeher ge-sagt hat, so liegt offenbar eine richtige Ansicht von derGeographie der Gesellschaft dabey zum Grunde; nämlichdie: daß sich der grvste Theil der Geschäfte unter denMenschen auf einzelnen Punkten des Landes macht, diewir Städte nennen, und daß die Geschäfte bey weitemnicht gleichförmig über die 500 oder 8vo Quadratmeilenvertheilt sind, so eine Provinz bilden, sondern sich allein und um diese einzelnen Punkte des bürgerlichen Ver-kehrs machen.
Indem man also diese Punkte mit der Steuer traf,so die eigentliche Spitze der Geschäfte und des Verkehrsund der steuerbaren Verhältnisse unter den Menschen sind,so erleichterte man sich in geographischer Hinsicht die Er-hebungen der Steuern ungemein, indem nun gleichvon der gesammten Fläche des Landes ausgeschicden wur-den, und bey der Erhebung nicht weiter in Betracht kamen.