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ernsthafte Untersuchung: Ob das Begehr des Han-delövereins an sich möglich und ausführbar?— sehr an seiner Stelle ist.
Auch haben wir gesehen, daß die Heputirten desHandclövercins an den südveutschen Höfen wohl, ausge-nommen worden, und daß sogar der Präsihialgesandte amBundestage, in der merkwürdigen Sitzung vom 20. Sept.1819, sich den Wünschen des Vereins geneigt erklärthat. Denn der 6te Punkt, den er aus Antrag seines Ho-fes in Vcrathuug gab, betraf: „die Erleichterung des„Handels und Verkehrs zwischen den verschiedenen. Bun-„desstaaten, und den. Artikel. 19. der Bundesaktc zur mög-lichsten. Ausführung zu bringen , so viel, die Vcr.schicden-„artigkeit der Localitätcn und besonders die Steuersysteme„der einzelnen Buiidesfiaaten solche zulasten können."
Ueber diese» Punkt, so wie über die fünf andern, sol-len die Gesandten bis zum 20. Jan. 1820, wo der Bun-destag sich wieder versammeln sollte, von ihren Höfenvollständige Instruktionen., einhvlen:
„Die Bttudcsglicder behalten sich vor, bey der er-„ sten Zusammenkunft der Bundesversammlung in Frank-furt, wegen des Handels, und Verkehrs zwischen den„verschiedenen Bundesstaaten, so wie wegen der Schiff-fahrt nach Anleitung, der aus dem Congresse zu Wien
„angenommenen Grundsätze, in Berarhung zu treten."
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Jetzt zur Sache.
Es gibt drey verschiedene Steuersysteme:
1. Das direkte, wo die Steuern nach Rollen erhoben wer-den, wie z. V. die Grundsteuer, die Patcntsteuer u. s. w..