Druckschrift 
Ueber Preußens Geldhaushalt und neues Steuersystem
Entstehung
Seite
303
Einzelbild herunterladen
 

303

i» gar keine» Betracht kam auf deu Branntewein etwai Pfennig vom Maaße. Diese Abgabe, so wie eineähnliche auf den Wein, wenn er ans dem Keller desWeinhändlers in einen andern ging (ärolt clu wouvo-ment), war gar nicht des Ertrages wegen eingeführt,sondern blos als zu ihrem Steuersysteme gehörig. Siebeurrheiltcn und beobachteten den Debit nach dem, wasder Wirth sich an Getränken einlegte, und sie führtendeswegen eine cornxts courant über alle vorräthigen Ge-tränke im ganzen Reiche. Bey dem Weinhändlcr nahmensie das Lager auf und trugen dieses in ihr Buch. Ver-kaufte er ein Faß an den Wirth, so zeigte er dieses an.Die Regie schrieb einen Zettel für dieses Faß (conZö),wofür der Weinhändler das kleine äroit llu mouvementbezahlte, und nun ging das Faß nebst dem Zettel zumWirthe. Der Regiebeamte nahm ebenfalls den Keller desWirlhes auf, trug die Fässer nebst dem 6ongö in seinBuch, und wenn der Wirth den Wein auf Flaschen zog,so wurden diese verharzt und mit dem Regiestempel ver-sehen, dann gezählt und ins Buch eingetragen. Nach8 Tagen, wenn der Regiebeamte wieder kam, zählte ernach. Waren nun ioo weniger, so lieferte der Wirthvon diesen ioo die Steuer ab, so er unterdeß von sei-nen Gästen eingezogen. Der Gast bezahlte also bey derConsumtio» und der Wirth war Stenerempfänger, derdie Steuer blos einzukassiren und abzulie-fern hatte, aber gar nicht vvrznschicßcn.

Das llroit 6s lsbricstion beym Branntewein unddas clroit <lll mouveinent beym Weine, waren blos descompto courant wegen da, so die General-Direktion dex