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für indirekte Steuern dar, da ein großes Kapitalin ihnen rund gehl, und da sie ungleich mehrein Gegenstand des Luxus sind, als das Salzund das Brvd, obgleich diese auch in den mei-sten Landern besteuert werden.
Soll nun eine Steuer auf die Getränke gelegt wer-den, so fragt sich's blos, welche Einrichtung die zweck-mäßigere? Ob die preußische, so die Getränke bey derFabrikation besteuert, oder aber die franzönsche, sosie bey der Consumtion besteuert?
Die französische hat unstreitig größere Summen ein-getragen, als die preußische je eintragen wird. Dennbekanntlich soll blos das Roeedepartemcnt bey einer Be-völkerung von 600000 Seele» in den letzten Jahren inden vereinigte» Rechten 9 Mill. Franke» eingetragen ha-ben, welches auf den Kopf 15 Franken oder 4 Verl. Tha-ler macht. *)
Auch scheint man in Frankreich noch keine bessereEinrichtung für die Besteuerung der Getränke gefundenzu haben, da man sie unter Ludwig XVIII. so har fort-bestchen lassen, wie sic unter Bonaparte war eingesührtworden. Sie ist verschiedene mal aufs neue in der Kam-
In den Jahren i 8 n, 12 und -Z waren die Getränke sehrtheuer, besonders war der Branntcwein, da das Brennenverboten, auf das Doppelte seines gewöhnlichen Preises ge-stiegen , wodurch eine Abgabe, die 25' Procent vom Con-sumtionspreise betrug, nochwendig sehr viel einbringenmußte. Außer den Steuern auf die Getränke umfaßten dievereinigten Rechte noch das Tabacksmonopol, das Salzmv-nopol, den Kartenstempe!, die Abgaben auf die öffentliche»Waagen, den Silterstempel u. s. w.