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zur Sache. Die Menschen bekommen einmal eine Ueber-sicht nach großen Maaßen, und bekommen Verhält-nißzahle» in den Kopf, die ihnen später bey ihrenUrtheile» übers Stenerwesen zn Anhaltpunkten dienen.
Aus diesem Gesichtspunkte wünsche ich auch, daßdie vorigen und die folgenden Rechnungen mögen angc»sehen werden.
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Zusammenstellungder Abgaben und Einkünfte nach ihrem muth-maßlichen Ertrage am i. Januar 1822.
Nach den Untersuchungen über die Grund-steuer und deren ihre Höhe, wenn sie gleich-förmig über die Monarchie vertheilt und jedeSteuerbefreyung aufgehoben wird, fanden wir Thlr.in der ersten Abhandlung ihre Höhe zu . . 15,785000In der zweyten Abhandlung wurde vonder jetzt abgeschaffcen Accise gehandelt.
In der dritten Abhandlung fanden wirdie Höhe der Verbrauchsteuer auf ausländischeMaaren, nach dem Gesetz vom 26. May 1818, 8,229000
In der vierten Abhandlung fanden wirdie Höhe der Verbrauchsteuer auf inländischeGegenstände, nach dem Gesetze vom 8. Fe-bruar 1819, zn ......... . 6,084000
In der fünften fanden wir den muthmaß-lichcn Erträg einer allgemeinen Mahl- undFleischsteuer, wenn solche allgemein angeordnet
werden sollte, zu. 7,938000
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