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iten getheilt haben, — sondern wo jeder noch sein eigenerBanker, Schlächter und Brauer ist.
Hier -thut man wohl, daß man sich an ganz ein-fache Erhebungsarten hält, nämlich für alle dibSteuern, bey denen solches möglich ist.
Dieses ist aber möglich bey allen denen, die sich vvNselber gleichförmig vertheilen, und die man daher gleichin Heberollen bringen 'kann und. solche durch die "Geweine-.Empfänger cinziehen lassen.
Hierhin gehört die Mahlstener aufs Korn und dieSteuer aufs Salz, von der in der folgenden Abhandlungsoll geredet werden.
Nimmt man an, daß im Durchschnitt 1006 Men-schen jährlich 2500 Scheffel Korn essen, so bezahlen diese"4i6§ Thaler in der Mahlsteuer, wenn vom Scheffel 4 Ggr.bezahlt wird.
Diese vertheilen sich gleich auf die verschiedenen Pro-vinzen, Grafschaften und Gemeinen, nach ihrer Bevölke-rung und die Rollen werden eitle Hebung von -4,375000Thaler angebe». Eine Gemeine von iooo Seelen bringt
4l6f- Thaler auf, und eine von 3000 Seelen 1250-Thaler.
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In Hinsicht des Weizens ist es anders, und mankann von Leuten, die kein Weißbrod essen, auch billigerWeise keine Steuer vom Weißbrode einziehen. Diesemuß also auf der Mühle erhoben werden, und da fragtes sich nun: -wie viel kann diese einbringen?
Dieses zu bestimmen, ist nicht leicht, da man nichtweiß, wie viel Menschen in jeder Provinz vorhanden sind,so Weißbrod essen.