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Ueber Preußens Geldhaushalt und neues Steuersystem
Entstehung
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Der Eymer hat 60 Quart und ist Z Ohm Cöll-nisch, so 52 Maaß oder 56 Schenkmaaß hat. Ei» Quartist also nur um etwas weniges kleiner als eine CöllnischeSchenkmaaß.

Die Steuer wird erst 6 Monate nach der Weinlesebezahlt. Doch muß der Weinbauer sie früher bezahlen,wenn er die Halste seiner Crescenz früher verkauft.

In ganz schlechten Weinjahren wird die Moststeuergar nicht bezahlt. Ihre Bezahlung findet erst dannStatt, wenn nach dem Ausdrucke der Winzer: ein sechs-tel Herbst gemacht wird.

Die Abgabe auf die getrockneten Tabacksblätter be-tragt i Thaler auf den Centner. Diese Steuer brauchteben so wie beym Weinmöste erst 6 Monate nach derErndte vom Eigenthümer entrichtet zu werden. Obgleichfrüher, wenn er die Blätter früher verkauft.

Kleine Labackspflanzungen zum eigenen Gebrauchesind völlig frey, wenn sie geringer sind als s Quadrat-ruthen.

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Dieses sind die Hauptbestimmungen des Gesetzes vom8. Februar 1819.

Wenn man dieses Gesetz aufmerksam durchliest, sosieht man, daß in ihm ein gewisser Geist der Milde vor-herrschend ist, eben so wie in dem vom 26. May,und daß man nichts von dem herben und strengfiskali-schen findet, was in der französischen Gesetzgebung überdie Verbrauchsteuern das eigentliche innerste Princip war.

Wenn es daher auch in Nebenbestimmungen nochmancherlei) Fehler haben mag, so halte ich es doch für